Gericht kippt Anforderungen an Atteste zur Maskenpflicht

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat eine neue Anforderung an die Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht gekippt.

Laut Brandenburger Eindämmungsverordnung, sollte auf jedem Attest die Diagnose und die daraus folgenden Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein muss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.