23/02

Das Ende der GEZ Zwangsvollstreckung – das Rosinenpicken hat ein Ende

Die Gerichtsvollzieher sahen sich im Recht und drohten mit Zwangsmaßnahmen im Falle einer Verweigerung. Diesem "Treiben" wurde jetzt vom Landgericht Tübingen ein Riegel vorgeschoben. Rundfunkanstalten sind keine Staatsbehörden, dürfen daher auch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne Gerichtsurteil einleiten.