Die Einschränkung der Grundrechte, die fehlende Kontrollfunktion seitens des Landtags in Bezug auf die Corona-Maßnahmen und die in weiten Teilen totalitär anmutende bayerische Landespolitik sind nur einige der Gründe, die ein Volksbegehren motiviert haben. Am Wohl der Bürger interessierte Abgeordnete, die allein ihrem Gewissen folgen und keinem Fraktionszwang unterliegen, eine...
16/10