Die Rechtsanwältin vertritt die Einschätzung, „dass dies zu einer sofortigen Aussetzung der Marktzulassung führen muss, wenn die Europäische Gemeinschaft die in ihren Verträgen und der Grundrechtscharta verankerten, den EU-Bürgern zu garantierenden Grundrechte, noch einigermassen ernst nimmt.“ Beigetragen zur Nichtigkeitsklage haben auch die Erkenntnisse, welche die Zellbiologin Vanessa Schmidt-Krüger kürzlich im...
20/02