Habt ihr gewusst, dass das Persönlichkeitsrecht über dem Hausrecht steht, wenn es sich um Räumlichkeiten handelt die dem allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind? Das bedeutet, dass sich der Ladeninhaber nicht auf das Hausrecht berufen kann, wenn ihr keine Maske tragt. Auch darf er von euch nicht verlangen, dass ihr ihm ein...
24/09