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Das Gesetz als Waffe…

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, Artikel 26: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Volker zu stören..., sind verfassungswidrig.“ The post Das Gesetz als Waffe… first appeared on Radio Qfm.