Es war im Übrigen der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts - nicht der Erste Senat in dem Herr Harbarth den Vorsitz hat, der diese Entscheidung zu fällen hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat wohl nun langsam auch die Nase von der schleichenden Kompetenzausweitung der "Europäischen Union" zulasten des deutschen Staates voll. Das letzte...
27/03