Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat am 22.12.2020 eine Sitzung abgehalten, in der entschieden wurde, dass das Maß der Bewegungseinschränkung und des Tragens von Masken während einer Coronavirus-Pandemie eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellt.
25/12