PRESSEMITTEILUNG
Zur eingereichten Petition am Landtag Thüringen mit dem Titel:
„Aufklärung durch den Landtag zu der Berichterstattung des MDR im Zusammenhang mit antisemitischen Drohungen in einem Fake-Kanal, der ohne jegliche Beweise der Bürgerinitiative „QUERDENKEN“ zugeordnet wird.“
Stuttgart/19.02.2021 Im Zuge der stetig wachsenden Bewegung Querdenken und bundesweiter Proteste und Demonstrationen, welche die Wiederherstellung unserer Freiheits-, Abwehr-, und Schutzrechte nach dem deutschen Grundgesetz zum Ziel haben und als friedliche und freiheitlich demokratische Bürgerinitiative, wurden wir häufig mit Unwahrheiten und mit teilweise hetzerischen Schmähartikeln durch die Berichterstattung durch die Medien begleitet.
Dabei haben sich die öffentlich-rechtlichen Sender insbesondere häufig dahingehend geäußert, den politischen Willen der verantwortlichen Landesregierungen und der Bundesregierung in der allgemeinen Meinungsbildung aggressiv durchzusetzen und nicht über etwaige Motive der Demonstrationsteilnehmer zu berichten, sondern lediglich einseitig und abwertend Bericht zu erstatten. Wir sehen darin ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG i. V. m. 5 Abs. 1 Satz 3 GG, da breite Teile der Bevölkerung auf diesem Wege stigmatisiert, ausgegrenzt und diffamiert wurden.
Auch jene Bürger, die sich an unseren Demonstrationen beteiligen sind ein Teil der Bevölkerung und daher Finanzierer des Rundfunkbeitrages und jener Sender, die zu einer perspektivreichen Abbildung der Meinungsvielfalt verpflichtet sind. Die Berichterstattung wurde im Zusammenhang mit der Durchführung überwiegend friedlicher Demonstrationen zunehmend tendenziös, voreingenommen und teilweise sogar hetzerisch.
Die Querdenken-Initiative sollte scheinbar im Hinblick auf die restriktive Corona-Politik und den sich abzeichnenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kollateralschäden, als medialer Sündenbock für das politischen Versagen herhalten. In diesem Zusammenhang danken wir all jenen Journalisten, die sich an den Pressekodex und an die Wahrheits- und Sorgfaltspflicht gehalten haben und sich diesem verpflichtet fühlen.
Im September dieses Jahrs finden die Bundestagswahlen statt. Die gesellschaftlichen Proteste zur derzeitigen Corona-Politik werden weiterhin zunehmen.
Ebenso wuchs in den letzten Wochen die in Teilen kriminalisierende Berichterstattung bezüglich der von Querdenken durchgeführten Demonstrationen.
Mitunter zeigten sich hierbei autoritäre Muster einiger Amtsträger in Minister- und Parteifunktionärsposten, welche in den Medien mit psychologisch missbräuchlichen, herabwürdigenden und damit diskriminierenden, rufschädigenden und möglicherweise auch justiziablen Handlungen, als deren politische Gegenmaßnahme. Diese wurden durch die Leitmedien häufig kritiklos und ungefiltert veröffentlicht.
Daher haben wir bei der Berichterstattung des MDR-Thüringens bezüglich eines Telegram Fake-Kanals die Arbeit der Journalisten der öffentlich-rechtlichen Leitmedien erledigt, die diese nach dem deutschen Pressekodex und den Staatsrundfunkverträgen selbst zu erbringen verpflichtet gewesen wären.
Hierbei stellte sich heraus, dass der MDR Informationen übernommen hat, zu dessen eingehender Quellenprüfung er aufgrund der skandalösen Aussagen verpflichtet gewesen wäre.
Ein auf der Plattform Telegram durch anonyme Dritte installierter und sichtbar propagandistischer Fake-Kanal, mit dem Namen „QUERDENKEN MICHAEL BALLWEG & MARKUS HAINTZ“, wird für Hassreden und antisemitische Drohungen gegen den Thüringer Innenminister Georg Maier und weitere CDU-Politiker der Landesregierung missbraucht.
Er wird hierbei vom MDR für eine denunzierende Berichterstattung über unsere Bürgerbewegung mit politisch rechtsextremistischer Zuordnung seit mehreren Monaten verwendet. Uns hat dabei keiner dieser Journalisten gefragt, ob dieser Telegram-Kanal durch uns verantwortet, administriert oder legitimiert wird. Allerdings ist der MDR durch uns informiert worden, dass wir mit diesem Fake-Kanal rein gar nichts zu tun haben.
Zeitgleich wurde durch die Organisation „Mutigmacher“ welche Whistleblowern Quellen-Schutz bietet, über einen geleakten Bericht des Bundeskriminalamtes berichtet, der die politischen und ideologischen Strömungen der Bürgerbewegung Querdenken auf den Demonstrationen analysiert hat und zum Ergebnis kommt, dass Gewalt bei Querdenken Demonstrationen überwiegend bei linksextremistischen Gegendemonstranten zu beobachten ist, weshalb mittlerweile gegen einige dieser Gruppierungen wegen versuchter Tötung durch Angriffe auf Zivilisten ermittelt wird.
Entgegen Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG versucht nun das BKA diese wesentliche Information zu unserer Entlastung gegenüber der Öffentlichkeit zu zensieren, während die öffentlich-rechtlichen Sender hierbei ebenfalls zu keinerlei Recherche imstande sind und sich stattdessen – was uns betrifft – immer noch nicht an die Unschuldsvermutung nach Art. 3 GG halten, sondern die Kriminalisierung gegen uns weiter vorantreiben.
In einem Bericht des MDR-Thüringen, vom 25.11.2020 wird auf den gefakten Telegram-Kanal Bezug genommen.
Trotz mehrfacher Beschwerden gegenüber dem MDR, mit Hinweis auf die Inhaberschaft des Markenrechtes Querdenken und unserem energischen Dementi der Kanalinhaberschaft sowie der Erstellung eines Strafantrags und einer Strafanzeige, die bisher unbeantwortet und ohne Zusendung eines Aktenzeichens blieb… Und trotz eines Schreibens an die Staatskanzlei, die von der Sache offenbar nichts weiß… trotz der Aufforderung an das LKA und den Innenminister, welche ebenfalls unbeantwortet blieb, die ungerechtfertigten Vorwürfe richtigzustellen und die mutmaßliche Täterschaft zu ermitteln und öffentlich zu machen… wurde jede Aufklärung und Transparenz durch die Behörden, durch die verantwortlichen politischen Amtsträger und durch den MDR sichtlich unterlassen, bzw. offensichtlich vermieden.
Aus diesem Grund haben wir nun im Landtag nach unserem Recht nach Art. 17 GG und Art. 13 EMRK eine Petition eingereicht und einen Antrag auf Mitunterzeichnung gestellt. Darin fordern wir den Landtag auf, nicht nur die Umstände anonymer antisemitischer Hetze entgegen einer leicht zu ermittelnden Identifizierung des Autors auf der Internetplattform Telegram, sondern auch der denunzierenden Berichterstattung des MDR und dem Schweigen des Innenministers innerhalb einer öffentlichen Sitzung transparent und in unserem berechtigten Sinne zur Entlastung der falschen Verdächtigung nachzugehen und die offensichtlichen Widersprüche aufzuklären.
Wir warten auf die Freischaltung der Petition auf der Online-Plattform und teilen an selbiger Stelle umgehend mit, wenn diese zur Mitunterzeichnung bereitsteht.
Zugleich veröffentlichen wir die Petition sowie die Tischvorlage mit dem gesamten Sachverhalt und aller Kommunikation auf unserer Internetseite: https://querdenken-711.de/
Zum Fake-Kanal: https ://t.me/ballweg
Zum Nachrichten-Artikel des MDR: https://bit.ly/3rGCjOu
Zum TV-Bericht des MDR, EXAKT:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/telegram-querdenken-anti-corona-gegner-100.html
Zur eingereichten Petition: Link: https://bit.ly/3tH5rH8
Zur Tischvorlage, Ablauf: Link: https://bit.ly/373al7U
Zur Petitionsplattform des Landtags Thüringen: https://petitionen.thueringer-landtag.de
Titel der Petition:
„Aufklärung durch den Landtag zu der Berichterstattung des MDR, im Zusammenhang mit antisemitischen Drohungen in einem Fake-Kanal, der ungerechtfertigt der Bürgerinitiative Querdenken zugeordnet wurde“
Wer dazu an den Landtag Fragen hat, der kann sie richten an:
THÜRINGER LANDTAG
Petitionsausschuss
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
oder per E-Mail an: petitionsausschuss@thueringer-landtag.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Am Ende dieser Pressemitteilung möchten wir noch auf folgende Gesetzesentwürfe hinweisen:
GEPLANTE GESETZESANDERUNGEN
Änderung Bundeswahlgesetz – Ausschussdrucksache: 19(14)197(2)
Vorgeschlagen wird einer neuer § 52 Abs. 4 BWahlG, der das Bundesministerium des Innern ermächtigen soll, im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen zu treffen, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen zu ermöglichen.
Verschiebung der Bundestagswahl – Aktenzeichen: wd 3 – 3000 -183/20
„Verschiebung der Bundestagswahl – Verfassungsrechtliche Aspekte und Konsequenzen“
Ansprechpartner presse@querdenken-711.de
Bitte nutzen Sie für Presse-/Interview-Anfragen dieses Formular: https://bit.ly/3d98Cyg
Weitere Informationen www.querdenken-711.de