Pressemitteilung Querdenken-711 Fragen der Deutschen Presseagentur zur Demonstration in Stuttgart

QUERDENKEN 711 – Stuttgart

PRESSEMITTEILUNG Beantwortung der Fragen der deutschen Presse-Agentur

Stuttgart/15.04.2021 Die deutsche Presse-Agentur (dpa) hat der Bürgerinitiative Querdenken711 folgende Fragen gestellt, die wir in dieser Pressemitteilung beantworten und veröffentlichen wollen:

  1. Werten Sie die Veranstaltung am Samstag als Erfolg?
  2. Handelte es sich bei den offiziell geschätzt bis zu 15.000 Teilnehmern vor allem um solche, die die Wasen-Veranstaltung besucht haben, oder hat sich da etwas ungeahnt vermischt?
  3. Wie erklaren Sie sich die Kritik von Politik, Polizei und Behorden an den zahlreichen Menschen ohne Masken?
  4. Hatte es fur Querdenken 711 als Veranstalter eine Möglichkeit gegeben, einzuschreiten?
  5. Ließ sich das Aufkommen der Teilnehmer auf dem Wasen am vergangenen Wochenende erwarten? Es wurden nur 2.500 Teilnehmer angemeldet.
  6. Das Innenministerium und die Stadt drohen mit einem Verbot weiterer, von Querdenken 711 angemeldeter Veranstaltungen. Fürchten Sie diese Reaktion oder sehen Sie dafür rechtlich keine Handhabe? Haben Sie bereits weitere Proteste geplant?
  7. Sind Sie bereit, bei einem Gesprächsangebot von Land oder Stadt auf diese zuzukommen?
  1. Werten Sie die Veranstaltung am Samstag als Erfolg?

Allerdings.

Durch die Polizei wurde eine Beteiligung von 15.000 Personen gemeldet. Wir vermuten auf Grund unserer Erfahrung eine wesentlich höhere Beteiligung. Trotz all der unberechtigten Verdachtsberichterstattungen in den Medien und der Diffamierungen durch die führenden Politiker, lasst sich die mündige Bürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland ihr selbststandiges Denken nicht verbieten und schließt sich unserem friedlichen Protest an. Darüber freuen wir uns. An einem Osterwochenende im Süden der Republik eine solche Menge von Menschen auf einer Demonstration vorzufinden, ist ein klares Zeichen fur die Unzufriedenheit der Bürger uber die restriktive und übergriffige Politik der verantwortlichen Regierenden.

Selbst der Versuch von Politikern in der Vergangenheit, uns zu einem Verfassungsschutzfall zu machen, um Bürger abzuschrecken, ist sichtbar gescheitert. Denn das Gefährlichste an Querdenken-Demonstrationen sind nachweisbar die Gegendemonstrationen

(https://www.nordkurier.de/politik-und-wirt-schaft/linke-gegner-das-gefaehrlichste-an-querdenken-demos-2542193201.html )

Bis heute konnte uns der Verfassungsschutz BW keine klare Antwort auf die Frage geben, wen konkret und warum überhaupt die Querdenken-Burgerinitiative beobachtet werden sollte und welche Erkenntnisse daraus gewonnen werden konnten. Wir stehen für die freiheitlich demo-kratische Grundordnung und für den friedlichen Protest zur Wiederherstellung unserer unveräußerlichen Grund-, Menschen- und Freiheitsrechte. Wir sind Demokraten.

  1. Handelte es sich bei den offiziell geschätzt bis zu 15.000 Teilnehmern vor allem um solche, die die Wasen-Veranstaltung besucht haben, oder hat sich da etwas ungeahnt vermischt?

Wir haben des Öfteren schon erlebt, dass geplante Störer unter die Demonstranten eingeschleust wurden. Allerdings ist es immer eine verschwindend kleine Gruppe von Menschen, die als Teilhabe zu vernachlässigen ist. Wir gehen dabei nicht davon aus, dass diese Gruppe aus denselben Grunden kommen, weswegen wir demonstrieren, sondern die Absicht haben die Demonst­ration zu stören und Skandalbilder zu erzeugen. Dabei handelt es sich meistens um vermummte, männliche und übergriffige Personen. Diese konnen aus dem linksextremen Spektrum stammen oder auch aus dem rechtsextremen Spektrum, aber auch V-Leute sind denkbar, die die Aufgabe haben konnten, die Demonstration zur Auflösung zu bringen und gewaltvolle Bilder fur die Medien zu schaffen.

Wir konnen dies nur vermuten.

Wir lehnen jedwede Form der Gewalt ab. Wir sind friedliche Demonstranten.

Auch Journalisten und Polizisten haben das Recht auf unseren Demonstrationen friedlich, freundlich und respektvoll behandelt zu werden und nicht bei ihrer Arbeit behindert zu werden. Fur die Demonstration am 03.04.2021 auf dem Cannstatter Wasen lag uns am Vortag schon ein anonymer Hinweis vor, dass zwischen 50-100 Hooligans mit in die Veranstaltung und unter die Teilnehmer eingeschleust werden sollten, die sich schwarz vermummt als Block unter die Menge mischen. Wir haben dies am Vortag der Demonstration der Polizei vorsorglich mitgeteilt und dahingehend um besondere Unterstutzung gebeten, etwaige Provokateure von der Veranstaltung zu entfernen. Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung vom 03.04.2021:

https://presse.querden-ken-711.de/pressemitteilungen/hooligans-in-demo-eingeschleust-anonyme-quelle-wa rnt-vor-agents-provocate urs/

Zu dem Zwischenfall gegenuber der Presse hat ein Kollege die Lage vor Ort festgehalten:

https://reitschuster.de/post/corona-demo-in-stuttgart-ein-steinwurf-und-seine-vor-geschichte/

  1. Wie erklaren Sie sich die Kritik von Politik, Polizei und Behörden an den zahlreichen Menschen ohne Masken?

Die Politik kritisiert uns, da wir gegen deren Politik demonstrieren und wir diese nicht als unsere Erziehungsberechtigten anerkennen. Wir sind mündige Burger. Die Behörden kritisieren uns, da diese von der Politik auferlegt bekommen, wie sie deren Verordnungen umzusetzen haben, ob sinnvoll und angemessen, oder nicht. Die Polizei kritisiert uns, dass diese Verordnungen bei friedlichen Demonstranten zum Teil in lebensfremden Situationen mit Ge-walt umsetzen sollen und aber zugleich die Menschen der Politik nicht mehr bereit sind zu folgen und es schlichtweg zu viele sind. Es ist nicht unsere Verantwortung mündige Burger zu entmundigen. Wir arbeiten gut mit der Polizei zusammen. Wir finden es unfair, wie die Polizei immer wieder von der Politik unter Druck gesetzt wird, sich zwischen ihrem Eid auf das Grundgesetz und der Pflicht des Schutzes der Würde des Volkes oder sich fur die Umsetzung des politischen Willens und mit Nutzung von Gewalt gegen friedliche Burger zu entscheiden.

Der Versammlungsleiter weist immer wieder darauf hin, sich an die Auflagen (insbesondere Maske tragen und Abstande beachten) zu halten. Sie können dies in dutzenden Reden auf der Bühne hören. Da es sich bei den Demonstranten um mündige Burger handelt, ist es uns nur möglich auf die Gefahr hinzuweisen, dass die Polizei in solchen Fallen bei Verweigerung Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten vornehmen.

Trotz allem gibt es unter den

Demonstranten massive Zweifel am Sinn und Zweck dieser Verordnungen, insbesondere im Freien.

Es besteht in der Tatsache, dass wir gegen diese massiven Einschrankungen unseres Lebens und für das im Grundgesetz verbriefte Recht auf selbstbestimmende Individualitat (Artikel 2 GG) demonstrieren, in sich selbst eine grundrechtliche Widersinnigkeit, weil wir auch darin genau diese Einschränkung sehen, weswegen wir u.a. demonstrieren. Insbesondere die wissenschaftlichen Widersprüche sind aufklärungsbedurftig. Anerkannte Wissenschaftler halten Abstand im Freien ebenfalls nicht nur fur wissenschaftlichen und medizinischen Unsinn, sondern sehen darin eine dauerhafte und massive Schädigung der mentalen und körperlichen Gesundheit und die des sozialen Verhaltens der Gesellschaft und des Einzelnen. Sie warnen sogar davor, die Gesellschaft an diese Einschränkungen zu gewohnen, besonders im Freien.

Die Verordnungen wirken daher undurchdacht und wie Dekrete zum Beweis der untertanigen bürgerlichen Unterwerfung als Zeichen fur politische Gefügigkeit. Wir befinden uns derzeit in einer Plutokratie, in der die Pharmaindustrie durch globale Wirtschaftseliten uber die Politik unser aller Leben bestimmen will. Dagegen verwehren wir uns. Die Kanzlerin hat selbst in einer Pressekonferenz zugegeben, dass ihre Entscheidungen nicht auf wissenschaftlichen Grunden basieren, sondern politischer Natur sind.

Wir sehen in vielen Maßnahmen eine staatliche Übergriffigkeit und Verstoße gegen die Würde des Menschen nach Artikel 1 GG sowie einen schwerwiegenden Eingriff in die Unversehrtheit des Menschen und deren Selbstbestimmung uber den eigenen Korper nach Artikel 2 GG, der auch seelische und psychische Konsequenzen hat und massive Schaden verursachen kann.

Die körperliche und soziale Isolation in Form von Abstand und Verdecken der Mimik, und die damit einhergehende Unterdruckung der Atem- und Sprach-fahigkeit, ist ein entwurdigender Zustand und verletzt die personliche Integ-ritat des Menschen, die auf Dauer der psychischen Folter und mit „weißer Ge-walt gleichgesetzt werden kann.

Die Menschenrechtsverteidigerin, im Sinne der UNO-Resolution 53/144, Sa­rah Luzia Hassel-Reusing auRert auf ihrer Online-Seite und im Zuge ihrer Re­cherche, dass die Methoden der Regierung zur Instrumentalisierung der Angst dienen sollen. Sie bereitet eine Strafanzeige zur Einreichung an den Gerichtshof fur Menschenrechte in Den Haag vor, wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (Menschheit). Sie schreibt hierzu: „Schon seit uber einem Jahr wird die Bevolkerung mit Schockpropaganda, Isolation und immer dras-tischer raumlich und zeitlich ausgeweiteten Maskenpflichten gepeinigt und wird auch dadurch klarer, dass, wie es die Kanzlerin in der

Bundespressekonferenz zugegeben hat, die Corona-MaRnahmen politisch motiviert sind. Das ist mit der Menschenwurde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art 38 GG) unvereinbar und uberschreitet in vielen Fallen die Grenze zur psycchischen Folter und vor allem beim Masken-tragen uber lange Zeitraume und bei starker korperlicher Belastung sogar die zur korperlichen Folter. Die Folter ist in Deutschland gleich mehrfach volkerrechtlich verboten und strafbewehrt*. Art. 2 der Anti-Folter-Konvention (CAT) der Uno wirdsehr deutlich [..]

Gleichzeitig werden fur unser Immunsysstem wichtige Ausdrucksformen der Liebe wie Lacheln, Umarmungen und Kussen mit BuRgeldern bekampft, denn Liebe ist starker als Angst und steht Bestrebungen, mit Angst zu herrschen, im Weg. Sport und Kultur sowie ganze Branchen werden durch Shutdowns zerstort und die Einnahmebasis von Staatshaushalt und Sozialversicherun-gen immer akuter gefahrdet. Dass PCR-Tests allein keine Infektionen fest-stellen konnen, hat am 20.01.2021 nun auch die WHO bestatigt. Die ganze „ Testpandemie“ gemaR dem Strategiepapier fur das Innenministerium „ Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“ vom 22.03.2020 passtzum Ge-standnis der Kanzlerin in der Bundespressekonferenz, dass die MaRnahmen politisch motiviert sind.“

(Quelle: https://unser-politikblog.blogspot.com/ )

Nichtsdestotrotz kooperieren wir mit der Polizei und weisen alle Demonstran-ten auf die Einhaltung dieser strittigen Verordnungen hin, auch wenn wir fur die vollstandige Wiedererlangung unserer Freiheiten demonstrieren und die MaRnahmen auf der Buhne kritisieren. Doch es sind auch Demonstranten aus gesundheitlichen Grunden von der Maskenpflicht befreit. Dies gilt es eben-falls zu respektieren und zu bedenken. Wie hoch dieser Anteil ist, das wissen wir nicht.

Woruber bisher kaum gesprochen wurde, ist die Haftung fur die undurch-dachten Verordnungen, z.B. Maske am Steuer des Autos tragen. Die Versiche-rungen weigern sich zum Teil, im Falle eines Unfalls, den entstandenen Scha-den zu ubernehmen, insofern der Fahrer durch das Tragen einer Maske nega-tiv beeintrachtigt wurde. Das Vermummen des Gesichtes ist nach §17a Abs. 2 S. 1 Versammlungsgesetz (VersG) sogar verboten. Dies macht in einer freien demokratischen Gesellschaft nicht nur Sinn, sondern ist auch notwendig, um ein mogliches strafbares Verhalten von Burgern ahnden zu konnen und sie uberhaupt identifizieren zu konnen.

Auch in Gerichtssalen gilt ein Vermummungsverbot gemaR § 176 Abs. 2 GVG, ohne dessen die ordentliche Aufklarung eines Sachverhaltes mit normaler Kommunikation, parteilicher Anhorung und Zeugenvernahmen oftmals vollig unmoglich ist. Die Maskenverordnungen verstoßen daher sogar gegen die guten Sitten und die offentliche Ordnung, die sich in der Rechtspflege mehr als bewahrt haben.

Es gibt erhebliche Bedenken an der Sinnhaftigkeit des Tragens von FFP2-Masken. Die Deutsche Gesellschaft fur Krankenhaushygiene e.V. warnt aus-drucklich davor und teilt mit: „FFP2-Masken-Tragegebot schadet der Bevolke-rung“. Quelle: https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/824

Daruber hinaus gibt es Studien daruber, dass der Ausatemruckstau bei FFP2-Masken massive Gesundheitsschaden beim Wiedereinatmen der verbrauchten Luft auslost, wie die deutsche Unfallversicherung verdeutlicht hat. Sie emp-fiehlt eine maximale Tragedauer von 75min mit anschlieRender Erholungs-phase. AuRerdem muss im Vorfeld eine medizinische Vorsorgeuntersuchung und eine Unterweisung zur richtigen Handhabung erfolgen

(https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_418252.jsp).

All dies hat die Politik ignoriert.

Daruber hinaus gilt fur die Stoffmasken, dass diese weder vor der eigenen Infektion noch vor einer Ansteckung anderer schutzen konnen, was selbst Herr Drosten anfanglich bestatigt hat (https://www.y-outube.com/watch?v=T8iD2bncpIk). Es steht zudem auf der Verpackung der Stoffmasken, dass diese bei Viren nicht schutzen.

Im Freien kommt hinzu, dass renommierte Wissenschaftler und selbst die WHO besagen, dass die Wahrscheinlichkeit, sich im Freien anzustecken, gleich Null ist:

https://www.24vita.de/ratgeber/leben-alltag/mund-nasen-schutz-masken-draussen-robert-koch-institut-berlin-corona-covid-menschen-90215576.html

https://twitter.com/alexanderkekule/status/1299608915194318848 https://www.wort.lu/de/international/who-gegen-allgemeines-mundschutz-tragen-5e821602da2cc1784e35a512

https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/2021/ratgeber/aerosol-forscher-er-klaert-draussen-sind-wir-zu-99-9-prozent-sicher-75560688,view=conversion-ToLogin.bild.html

https://merkurist.de/mainz/dr-gerhard-scheuch-aerosol-experte-maske-im-freien-ist-unsinn mMk

All dies hat die Politik ignoriert.

Kein Infektionsgeschehen im Freien bei Demonstrationen und irrefuh-rende Informationen:

Die Unterstellung, dass unsere Demonstrationen daher zum Infektions-schutzgeschehen beigetragen hatten, wurde in keiner Studie belegt, sondern lediglich mit einem Diskussionspapier in den Medien verbreitet, welches irre-fuhrend und falschlicherweise als „Studie“ bezeichnet wurde:

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/querdenker-studie-mannheim-100.html Auftraggeber war dabei der Staat.

Hierzu gibt es humoristisch verarbeitete Videos, die diese graue Literatur (ein Diskussionspapier ist wissenschaftlich keine Studie von Fakten, sondern eine reine These) sowie alle weiteren Verdachtigungen auf dem Arm nehmen, siehe ab Minute 6.00:

https://www.youtube.com/watch?v=MjPmwEvZOEU Im Gegenteil. Eine chinesische Studie stellte fest:

„Bei uber 7.000 Infektionen in China, fand nur eine Einzige im Freien statt Quelle: https://www.rtl.de/cms/aerosol-physiker-ueber-ansteckung-mit-corona-gefahr-draussen-liegt-bei-0-4707548.html

Influenzer haben sich an den vermeintlichen bezahlten „Faktenchecker“ ent-sprechend humoristisch abgearbeitet:

https://www.youtube.com/watch?v=VD-yDLvFVbM

Nichtsdestotrotz benehmen sich die verantwortlichen Amtstrager wie in ei-nem Horrorfilm auf dem Weg zum Uberwachungsstaat, in dem sie nicht ein-mal mehr davor zuruckschrecken wollten, Uberwachungsdrohnen, Hub-schrauber und „Wachhund-ahnliche Roboter“ in Stadten einzufuhren 

(https://www.mopo.de/hamburg/in-der-innenstadt-neuer-wach-roboter-ver-wirrt-hamburger-38251136).

Die Angst durch die Panikmache der Politik ist allgegenwartig: https://www.ndr.de/kultur/Corona-Was-tun-gegen-Angst,innenleben136.html „Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit, an eine zutiefst gestdrte Gesellschaft angepasstzu sein.“Das sagte einst Jiddu Krishnamurti, Philo-soph und Theosoph. Damit hat er recht. Angst ist ein schlechter Berater und schlecht fur die Gesundheit. Deswegen stehen wir fur Selbstbestimmung, Frieden, Freiheit, Menschlichkeit, Aufklarung, Vernunft und medizinisch sinn-volle MaRnahmen ein.

Zur korperlichen und seelischen Gesundheit:

Rechtliche Grundlagen und Verstoße gegen die Menschlichkeit und das freiheitliche Zusammenleben:

Vollig vergessen wurde dabei von der Politik, dass die mentale Gesundheit ebenso wichtig ist, wie die korperliche Gesundheit und das Immunsystem der wichtigste Bekampfer gegen Viren ist. In Art .3 der Charta der Grundrechte der EU (GRCh) wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der Staat neben einem guten Gesundheitssystem die korperliche aber auch die mentale Ge-sundheit zu achten und zu gewahren hat und keine Eingriffe oder medizini-schen Behandlungen ohne Einwilligung und vollstandiger Aufklarung des Burgers vorgenommen werden durfen.

Ebenso ist die Willkur durch staatliche Ubergriffe in die Grundrechte nach Art. 54 GRCh untersagt, sodass der Staat die Grundrechte der Burger inner-halb der europaischen Union nur eine gewisse Zeit zum Wohle der Allgemein-heit (z.B. bei Seuchen) ausgesetzt werden durfen. Die individuelle Selbstbe-stimmung ist ein wichtiges Gut, welches die Menschenrechte und Grund-rechte eines jeden einzelnen Burgers bestimmt und durch Vertrage und Ge-setze garantiert.

Auch der Europarat hat am 27.01.2021 in seiner Resolution Nr. 2361 den europaischen Staaten unmissverstandlich klar gemacht, dass z.B. eine Impfung nur auf freiwilliger Basis erfolgen darf und Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, keinerlei Benachteiligung erleben durfen.

Der Europarat hat die Staaten aufgefordert die Desinformation im Zusam-menhang mit der Impfung, z.B. bei Nebenwirkungen und Haftungsfragen, zu beenden. Daran halt sich unsere Regierung nicht.

Ein Missbrauch der Staats-macht gegenuber den Schutz-, Abwehr- und Freiheitsgrundrechten der Bur­ger ist hingegen durch die politischen Verantwortlichen verboten. Aus diesem Grunde haben nun auch Gerichte in Osterreich und Belgien die Regierungen in ihre Schranken gewiesen:

Osterreich: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/510910/Hammer-Ur-teil-in-OEsterreich-PCR-Test-allein-ist-als-Infektionsnachweis-ungeeignet

Belgien:  https://www.n-tv.de/panorama/Belgien-muss-Corona-Einschraen-kungen-aufheben-article22464555.html

Wir kritisieren daher die seit uber einem Jahr staatliche allgemeine Verdach-tigung aller gesunden Menschen, die Reduktion des Menschen zum Objekt, zu einem bedrohlichen Viruswirt und zum Versuchskaninchen, sowie die Kol-lateralschaden an Menschen und Wirtschaft.

Wir rügen den Druck, den die Regierung auf Bürger und Bürgerinnen bezuglich Impfangebote machen, in dem diese ihnen vorher ihre Grundrechte nicht zuruckgeben wollen und dies als alternativlosen Weg aufzeigen, der es nicht ist.

Die Menschen werden hierbei entpersonalisiert, entmenschlicht und im gemeinschaftlichen Leben aufeinandergehetzt, da laut Gesetz jeder atmende und gesunde Mensch seit Marz 2020 als „potenzieller Mörder“, atmender Störer und Gefährder deklariert und degradiert wird und diejenigen, die anderer Auffassung sind und sich diesen politischen Narrativen widersetzen und verweigern, stigmatisiert, diffamiert und diskriminiert werden.

In § 2 S. 7 IfSG heiRt es dazu, dass alle gesunden Menschen Ansteckungs-verdachtige seien. Damit sind alle gesunde Menschen von vornherein per Ge-setz verdachtigt und kriminalisiert.

Konkret: „Ansteckungsverdächtiger: eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein“.

Diese Aussage ist aus unserer Sicht, medizinisch gesehen, die reine politische Perversion, Ausdruck eines Anti-Humanismus und an psychischer Brutalitat gegenuber dem Volk nicht mehr zu uberbieten. Es bedarf laut dieses Gesetzes keines Grundes mehr einen Menschen in seinen Freiheiten zu beschneiden, einzusperren oder zu kontrollieren.

Er ist per se durch sein Menschsein verdachtigt. Der Virus ware dabei austauschbar. Damit meint der Gesundheitsminister alle Personen auf deutschem Boden, die er damit taglich mit neu entwickelten Verboten aussetzen kann.

Jeden Menschen, der vollkommen gesund ist, als potenziellen Korperverlet-zer durch sein menschliches Dasein zu definieren, im Zusammenhang mit ei-nem bis heute nicht isolierten Virus, ist eine Angst- und Terrorstrategie sowie eine Diskriminierung, die aus unserer Sicht einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einer Form des medizinischen Missbrauchs, Terrors und ei-nem volkerrechtswidrigen staatlichen Vorgehen gleichkommt. Aufgrund der allgemeinen Unterstellung, dass alle gesunden Menschen gefahrlich seien, wurde § 28 IfSG und folgende Grundrechte fur alle Burger der Republik aus-gehebelt:

„Die Grundrechte der korperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizugigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlich-keit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschrankt.“

Diese Einschrankungen der allgemeinen Grundrechte sollten bis zum

31.03.2021 gultig sein und wurden nun durch die Koalition, entgegen der

Ablehnung der gesamten Opposition, im Bundestag bis zum 30. Juni verlan-gert. Quelle: (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf ).

Hinzu kommen die Verletzungen des DSGVO durch Eingriffe in Arztakten und personenbezogene Daten in der Offentlichkeit (Auswertung von Handydaten, Besuche in Restaurants, Geschaften, u.v.m.). Die verantwortlichen Politiker sind dabei, einen totalitaren Uberwachungsstaat aufzubauen.

Was anfanglich eine Empfehlung der Mund-Nasen-Bedeckung war, wird heute mit Bußgeldern erzwungen und durch Gerichtsurteile wieder aufgehoben, siehe eines der vielen Urteile: https://openjur.de/u/2316798.html

Sie machen nicht einmal an unseren Kindern und Alten halt. Wir halten diese Missstande fur unertraglich, unzumutbar und fur unmenschlich.

Selbst Richter legen deswegen Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzge-setz beim Bundesverfassungsgericht ein:

https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/

Depressionen, Suizide, mentale Gesundheit:

Viele Menschen befinden sich in einer Art „Stockholm Syndrom“, bei dem nach der politischen Schockstrategie, Teststrategie und der Unterwerfungs-strategie nach chinesischem Modell deren Leben in Gefangenschaft an der langen politischen Leine in Angst und auswegloser Unterwerfung gegenuber dem Erloser, der Regierung, verkommen.

Der Begriff „Lockdown“1 kommt aus dem amerikanischen und bedeutet das Verschanzen vor einem Amoklaufer. Es gibt aber keinen Amoklaufer, sondern lediglich einen Virus, der selbst laut WHO selten eine Erkrankung auslost (0,15%). Die MaRnahmen sind daher un-verhaltnismaRig. Dieser isolierte Zustand und Entzug unserer Freiheitsrechte und Selbstbestimmung ist das Gegenteil einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und der Grundlage mundiger Burger. Die Folgen fur die Gesell-schaft und das gemeinschaftliche Miteinander sind alarmierend und mussen unterbunden werden.

Schon vor vielen Monaten haben Kinderarzte auf die gesundheitlichen Gefahren und die schwerwiegenden psychischen Schaden durch Mobbing von Kindern in Schulen hingewiesen

(https://www.youtube.com/watch?v=bt5tfP33idQ).

Die Politik hat dies ganzlich ignoriert. Die Kinderpsychiatrien sind uberfüllt mit Kindern und Jugendlichen, die mit Angststorungen und Depressionen zu kampfen haben

(https://www.sueddeutsche.de/leben/gesellschaft-tuebingen-psychiater-lockdown-macht-jugendliche-krank-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210207-99-334548).

Die Politik hat dies ignoriert.

Alte Menschen mussten alleingelassen sterben, durften ihre Angehorigen nicht sehen, wurden behandelt wie Gefangene:

https://www.provita-deutsch-land.de/coronakrise-warum-senioren-lieber-sterben-wollen-als-isoliert-zu-sein/.

Die Politik hat dies ignoriert.

Auch die Suizidgedanken von Kindern aufgrund der Isolation und Perspektivlosigkeit nehmen stark zu 

(https://www.rnd.de/gesundheit/corona-hilferufe-von-kindern-und-jugendlichen-nehmen-zu-viele-haben-suizid-gedanken-ENE6RYV23VFSTIGSWLWGH322JA.html).

Unverantwortlich dabei ist die Tatsache, dass die Bundesregierung keine zeit-nahe Erfassung der Suizidfalle veroffentlicht, die aufgrund personlicher Be-richte vieler Nutzer im Internet durch Isolation und Existenzvernichtung an-gestiegen sein mussen.

Dies entspricht auch den Prognosen der Psychologen

(https://www.nzz.ch/schweiz/corona-zahlen-zu-langzeitfolgen-und-suiziden-erst-2022-ld.1600283).

  1. Hatte es fur Querdenken 711 als Veranstalter eine Moglichkeit gegeben, einzuschreiten?

Nein. Wir sind eine friedliche Freiheitsbewegung und keine Einschrankungsbewegung. Es ist vollkommen unmoglich freie, erwachsene und mundige Menschen wie Tiere zu behandeln, sie einzupferchen, sie zu dressieren und zu züchtigen, sie fur ihre Lebensberechtigung zu bestrafen und sie umerziehen zu wollen.

Menschen bedienen sich ihres eigenen Verstandes. Sie wollen die Wahrheit wissen und in Freiheit leben. Sie lassen sich nicht dauerhaft an-lugen.

Ein direktes Eingreifen in das Geschehen durch Ausschluss verbietet uns außerdem unsere Pflicht als Veranstalter der Versammlungen. Laut Art. 8 GG ist es uns durch polizeiliche Anweisung sogar untersagt, Einzelne aus der De­monstration auszuschließen, selbst wenn diese sich nicht an die Verordnun-gen halten.

Wir konnen immer wieder nur dazu aufrufen, die Masken zu tra-gen und die Abstande einzuhalten und unseren guten Willen in der Situation zu zeigen, selbst und obwohl wir wissen, dass die Maßnahmen schadlich sind. Wir hatten viele professionelle Deeskalationsteams und Ordner vor Ort, die mit den Menschen reden.

Laut Luftbildaufnahmen haben sich viele Teilnehmer auch an die Abstande gehalten. An Ordnern hatten wir am 03.04.2021 fur jeweils 25 Teilnehmer einen Ordner eingesetzt, wie die Stadt es von uns gefordert hatte, zuzuglich mehrere dutzende Deeskalationsteams.

Mehr konnen wir nicht tun.

Die Einzige zu rechtfertigende Ausschussgrundlage ist die Gewaltbereitschaft eines Demonstranten oder von Personen, die Straftaten begehen. Dies festzu-stellen obliegt der Polizei vor Ort.

Die Nichteinhaltung des Abstands und des Tragens von Masken ist keine Straftat, sondern derzeit eine Ordnungswidrig-keit und kollidiert mit der Natur des Versammlungszweckes an sich. Die Men-schen wollen miteinander reden, ihre Freude hinausrufen, sich frei fuhlen, miteinander sprechen, in offene Gesichter blicken, sich in ihren Gedanken und Gefühlen austauschen und den sozialen und menschlichen Kontakt herstellen, den die Politik seit uber einem Jahr unterdrucken will.

Sie wollen die Situation heilen und die Isolation beenden. Das ist ein gesunder und menschlicher Reflex und nach Art. 4 GG der Vielfalt an Weltanschauungen und nach Art. 1 GG der Menschenwurde als Grundrecht geschutzt.

Wir wissen von vielen: Die Masken erniedrigen sie, machen sie zu schweigen-den distanzierten und folgsamen Unterwurfigen, weswegen diese auf die StraRe gehen, um gegen dieses Sinnbild der Unterdrückung und der Angst mitunter zu protestieren und sich daraus zu befreien.

Da wir eine friedliche Bewegung sind, ist damit kein Ausschlusskriterium gegeben. Nach Art. 3 Abs. 3 GG ist es uns verboten einzelne Burger durch Ausschluss an der Demonst­ration zu sanktionieren, insofern diese friedlich teilnehmen.

Das Demonstrationsrecht und Versammlungsrecht ist außerdem ein Menschenrecht und im GG, EMRK, ICESCR, ICCPR und GRCh festgeschrieben. Wir sind also von Gesetzes wegen gerade eben nicht befugt, Menschen aus unseren Versammlungen wegen deren Wunsch nach politischer Mitbestimmung und deren Weltanschauung auszuschlieRen und konnen nur immer wieder darauf hinweisen sich an die Verordnungen zu halten, gegen die wir anderseits unter anderem protestieren und die wir fur unangemessen halten.

Trotzdem weisen wir auf die Auflagen hin und bitten die Demonstranten sich an diese zu halten, damit die Versammlung weiterhin friedlich und ohne Ein-griff der Polizei verlaufen kann.

  1. Ließ sich das Aufkommen der Teilnehmer auf dem Wasen am vergangenen Wochenende erwarten? Es wurden nur 2.500 Teilnehmer angemeldet.

Es ist vorher schwer einzuschatzen wie viele Menschen auf eine Demonstra­tion kommen. Wir konnen daher keine genaue Zahl an Demonstrationsteil-nehmern bestimmen und auch nicht prognostizieren. Der Cannstatter Wasen hat auf jeden Fall eine wesentlich groRere Kapazitat. Grundrechte sind keine „ab und zu“-Rechte und immer mehr Burgern wird dies offensichtlich be-wusst.

  1. Das Innenministerium und die Stadt drohen mit einem Verbot weiterer, von Querdenken 711 angemeldeter Veranstaltungen. Fürchten Sie diese Reaktion oder sehen Sie dafur rechtlich keine Handhabe? Haben Sie bereits weitere Proteste geplant?

Wir haben keine Angst.

Zu keinem Zeitpunkt wurde wissenschaftlich und medizinisch nachgewiesen, dass unsere Demonstrationen im Freien ein Infektionsrisiko darstellen, selbst dann nicht, wenn Demonstranten sich weder an die Maskenpflicht hielten noch die Abstande eingehalten hatten. Wir wurden seitens der Politik verdachtigt

(siehe Ansteckungsverdachtige als gesunde Menschen)

und kriminalisiert, doch es wurde immer widerlegt, dass wir fur eine erhohtes Infektionsrisiko verantwortlich sind. Wir sind es eben nicht. Wir sind hierbei auch nicht fur die Bereitschaft der Demonstranten verantwortlich Masken zu tragen. Entweder sie tun es, wenn wir sie auffordern, oder nicht.

Das Einzige, was man einem Teil der Demonstranten noch vorwerfen konne, ware die fehlende Disziplin medizinisch unbelegte Anordnungen wie Masken-tragen im Freien vollstandig umzusetzen und diese damit einer Art politischen zivilen Ungehorsam zu bezichtigen. Offensichtlich sehen auch Gerichte mittlerweile keine Logik mehr darin alle gesunden Menschen in Sippenhaft und Gefangenschaft zu nehmen, Menschen wie Internatsschuler zu behan-deln und sie als Ansteckungsverdachtige abzustempeln:

Am 05.04.2021 hat das Oberverwaltungsgericht Luneburg die Ausgangssperre der Stadt Hanno­ver mit folgender Begrundung gekippt: „Nicht nachprufbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschrankenden und weitreichen-den MaBnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielfuhrend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevolkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklaren.“

Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie „bestehe die begrundete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege“. Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen wurden, seien nicht mehr zu rechtfertigen.“

Wir konnen diese Feststellung gut nachvollziehen. Die wissenschaftliche Durchdringung der Infektionswege ist nicht in der Weise erfolgt, wie es zu er-warten ware, was wir in unserer Antwort Ihrer 3. Frage aufgezeigt haben.

Das Innenministerium und die Stadt wissen ebenso wie wir, dass in ganz Europa riesige Demonstrationen gegen die Unterdruckung der Bürgerrechte stattfinden und sich mehr und mehr Burger diesen Protesten anschließen.

Die Bürger laufen bei den Gerichten „Sturm“, es werden sogar Strafanzeigen in Den Haag gemacht. Die europaischen Volker sind schon langst auf dem Demonstrationsweg.

Das Land und die Stadt wissen auch, dass Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 4 GG, ebenso wie Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 9 GG und Art. 20 GG, aber auch Art. 2 EMRK (Freizügigkeit), Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit), Art. 14 EMRK (Diskriminie-rungsverbot), Art. 12 GRCh (Versammlungsrecht) Art 21 GRCh (Diskriminierungsverbot), Art. 1 Abs. 1 ICESCR (politische Selbstbestimmung), Art. 2 Abs. 2 ICESCR (Diskriminierungsverbot wegen politischer Anschauung), Art. 2 Abs. 1 ICESCR ((Diskriminierungsverbot wegen politischer Anschauung), Art. 21 ICCPR (Recht auf friedliche Versammlung), Art. 22 ICCPR (Vereinigungsfrei-heit), Art. 26 ICCPR (Diskriminierung einer Zugehorigkeit) fur die Bürgerinitiative Querdenken-711 ebenso gilt, wie fur alle anderen Bürgerorganisationen, die sich friedlich versammeln – ob dies den Politikern gefallt oder auch nicht.

Es ist unser aller Menschenrecht uns friedlich unter freiem Himmel zu versammeln und unseren politischen Protest gegen die derzeitigen Ein-schrankungen unserer Grundrechte kundzutun und fur unsere unveraußerliche Freiheit einzustehen und zu demonstrieren.

Eine Einschrankung der Teilnehmerzahl oder gar ein Verbot ist laut Menschen- und Grundrechte nicht mit dem Diskriminierungsverbot und dem Menschenrecht auf politische und zivile Teilhabe in einer Demokratie zu vereinbaren, insofern von dieser weder Gewalt noch eine Gefahr ausgeht.

Wir sind friedlich und keine Infektionsgefahr.

Vielmehr kritisieren wir seit vielen Monaten die Ungleichbehandlung von Kri-tikern im politischen Diskurs durch die diskriminierenden Aussagen der ver-antwortlichen Politiker gegenuber den Medien, die unsere zivile Initiative im-mer wieder mit solchen Drohungen der Verbote schikanieren und einzu-schuchtern versuchen, wahrend z.B. die Demonstration BLM (Black Live Mat­ters) in Berlin ohne Abstand und ohne Masken als GroRveranstaltung zu kei-nerlei politischem und medialem Protest selbiger führte.

Sie reden uber uns, aber nicht mit uns und suchen immer das Bauernopfer, dem sie etwas in die Schuhe schieben konnen. Das ist scheinheilig. Dafur stehen wir nicht zur Verfugung. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen:

Einerseits politisches Wohlwollen gegenuber Demonstrationen, die sie für richtig halten und andererseits die Bekampfung der fur diese unbequemen Bürgerrechtsdemonstrationen, da sich die Demonstrationen gegen die Entscheidun-gen der verantwortlichen Politiker und gegen die wissenschaftlich unbewie-senen Behauptungen selbst richten.

Wenn es den Verantwortlichen auch nicht passen mag: Diese mussen damit lernen zu leben, dass viele Burger mit ihren Entscheidungen eben nicht einverstanden sind und sich das Recht herausnehmen zu demonstrieren, weil es ihr Grundrecht ist.

Die wachsenden Proteste von Burgern sind nicht mehr aufzuhalten und haben mit Querdenken711 direkt nichts zu tun, wie man an den Demonstrationen in Kassel durch die Initiative „Freie Burger Kassel oder der bundesweiten Demonstrationen vom 13.03.2021 durch die Initiative „Es reicht!“ klar erkennen kann. Die Ursache ist in der Politik selbst begründet.

Sie sind einfach zu weit gegangen. Das Unrecht wurde unertraglich.

Sollte also das Demonstrationsrecht nur durch bestimmte Gruppen erwünscht sein und bei anderen unerwunscht, wenn diese die Regierungspolitik kritisieren, dann konnten diese auch gleich in eine Diktatur ubergehen und fur alle Regierungskritiker bürgerliche Proteste verbieten und eine schwarze Liste der politisch Verfolgten veroffentlichten.

Dann waren wir beim römischen Statut und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Regimekritiker angelangt. Dann sollten diese aber auch keine Regierungen anderer Staaten mehr kritisieren, die genau dies machen, was sie als menschenrechtsverletzende Eingriffe gegenuber der Bevölkerung anprangern, wie z.B. bei Demonstrationen in China.

Demonstrationen in Weißrussland, ohne Maske und Abstand, werden von unserem Auslandminister als Demonstrationen fur Freiheit und Grundrechte gelobt, wahrend hier auf den Menschen herumgehackt wurde und mediale Hetzjagden betrieben wurden, die nichts anderes tun.

Dann sollten diese aber auch offen zugeben, dass es ihnen mehr um Machterhalt und Unterdrückung kritischer Bürger geht, als um das Wohl und die Freiheit der Menschen und um die freiheitlich demokratische Grundordnung, die einen Art. 5 GG noch verdient.

Wer die Meinungsfreiheit und die Demonstrationsfreiheit fur die einen privilegieren und fur die anderen abschaffen mochte und die Freiheitsrechte der Bürger dauerhaft einschrankt, diese gängelt, demutigt und entmundigt, der hat den staatlichen Rechtsstatus der Demokratie nicht mehr verdient.

Das Verhältnis zwischen Bürger und Politik ist genau andersherum: Nicht wir dienen der Politik, sondern die Politik dient unserem Wohle und wir bezahlen sie dafur. In jedem anderen Berufszweig waren viele schon gekundigt worden.

Schon Hannah Arendt erkannte: „Der Sinn der Politik ist Freiheit“, somit also nicht die Unterdruckung unserer Freiheit. Zu unserer Freiheit gehort un-sere freiheitliche Selbstbestimmung und unsere zivile Mundigkeit.

Um es mit den Worten des ehemaligen Prasidenten des Verfassungsgerichts, Hans-Jur-gen Papier zu sagen: „Die Deutschen sind keine Untertanen“.

Damit hat er recht. Wir sind keine Haretiker, wir sind freie Menschen und wir sind Demokraten.

Wir werden weitere Demonstrationen durchfuhren. Am 01.08.2021 und am 29.08.2021 in Berlin auf der StraRe des 17. Juni’s.

  1. Sind Sie bereit, bei einem Gesprachsangebot von Land oder Stadt auf diese zuzukommen?

Jederzeit.

Wenn das Land und oder die Stadt endlich mal aufhören wurde uns demonstrierende Menschen mit ungerechtfertigten politischen Zuordnungen und Framings zu diskriminieren und uns mit deren Rhetorik wie Verbrecher zu behandeln, dann waren wir schon einen Schritt weiter.

Wir sind unbescholtene Burger und daran andern auch deren Verdachtigungen und Drohungen nichts.

Allerdings nicht hinter verschlossenen Turen, sondern offen, fair, transparent und fur die Medien und die Öffentlichkeit vollstandig nachvollziehbar.

Das ist langst uberfällig.

Wir laden diese auch gerne ein, auf unserer Bühne zu den Demonstranten und Bürgern zu reden. Ob diese die schon lange angestaute Kritik der vielen Bürger wegen deren Ignoranz unserer Forderung nach Wiedererlangung unserer Grund- und Freiheitsrechte dann auch aushalten und endlich respektieren wurden, wurde man dann sehen.

Hinweis:

Wir bitten Sie unsere Zitate unverfälscht und ungekürzt zu veröffentlichen, wenn Sie uns zitieren. Sollten Sie einen Verdachtsbericht planen, so bitten wir Sie darum uns die Möglichkeit zu geben nach unserem Recht uns gegenüber Ihnen verteidigen zu konnen und unsere entsprechende Stellungnahme zu Ihren Verdächtigungen entgegenzunehmen und abzudrucken. Eine sogenannte Verdachtsberichterstattung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtswidrig, insofern die durch den Bundesgerichtshof formulierte jour-nalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten worden ist:

Die Presse darf grundsatzlich nur uber bewiesene wahre Tatsachen berichten. Hierbei ist Art. 5 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 186, 187, 188 StGB einschlagig. Unter Berucksichtigung bestimmter Voraussetzungen erlaubt die Rechtsprechung der Presse ausnahmsweise und analog zu § 193 StGB auch uber sogenannte „Verdachtsmomente“, also unbewiesene Tatsachen zu berichten. Darunter fällt jede negative Kritik, sowie Straftatvorwurfe, die den Ruf und das Ansehen des Betroffenen herabwurdigen konnen.

Vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. v. 08.04.2008, Azr. 7 U 21/07 = ZUM-RD 2009,

326 (328)

LG Koln, BeschL v. 27.11.2013, Az. 28 0 469/13

Die Presse darf dies allerdings nur unter gewissen Gegebenheiten. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf die Presse dies nur, wenn: „vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichendsorgfaltige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt werden.

Die Pflichten zur sorgfaltigen Recherche über den Wahrheitsgehalt richten sich dabei nach den Aufklärungsmoglichkeiten.

Sie sind für die Medien grundsatzlich strenger als fur Privatleute.

An die Wahrheitspflicht dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen.

Andererseits sind die Anforde-rungen umso hoher, je schwerwiegender die Auferung das Personlichkeitsrecht beeinträchtigt (…) Erforderlich ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „ ÖffenWchkeitswert“ verleihen. Die Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch eine prajudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Auch ist vor der Veröffentlichung regelmässig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schlieflich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedurfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.“

BGH, Urt. v. 18.11.2014, Az. VIZR 76/14 = NJW2015, 778 (779)

Sollte Ihr Bericht also dazu dienen, uns Vorwürfe zu machen und sollte es sich hierbei um einen Verdachtsbericht beziehungsweise Prangerartikel handeln, bitten wir die Rechtsprechung zu beachten. Sollten Sie uns zu Beschuldigten machen wollen, haben Sie in einem solchen Fall eine umfangreiche Stellungnahme vorher einzuholen, um unseren Standpunkt zu erfahren und ggf. zur Verteidigung Ihrer Vorwurfe vorzubringen.

Hierzu: BGH, NJW1996, 1131, 1134 Schluter, Verdachtsberichterstattung, S. 100

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