Am 18.12. 2020 ist in Dänemark etwas sehr wichtiges und positives passiert. Demokratische Kräfte haben sich nach vielen Tagen Demonstrieren und Lärmen durchsetzen können.
Die vom Gesundheitsminister Magnus Heunicke geplante Verschärfung des Seuchen also Infektionsschutzgesetzes in Dänemark wurde nicht nur zurückgezogen, sondern es wurden konkrete zeitliche Befristungen eingearbeitet und Mitspracherechte des Parlamentes gesichert, eine dem Minister kontrollierende Kommision an die Seite gestellt und klar ausgedrückt:
Keine Zwangsimpfungen
Keine Zwangsbehandlungen
Was war passiert?
In Dänemark sollte das Seuchen also Infektionsschutzgesetz extrem verschärft werden, so dass – wie in Deutschland – eine Gesundheitsdiktatur entsteht, ohne direkte demokratische Kontrolle mit Zwangsimpfung und anderen starken Unterdrückungs und Zwangsmaßnahmen.
Ein breites Spektrum demokratischer Kräfte haben seid dem 04. November Dauerprotest und Demos dagegen organisiert und gewonnen. Es wurden sogar noch mehr demokratische Kontrollmöglichkeiten und Bremsen eingebaut.
Exakt definiert das es keine Zwangsimpfung geben wird.
Deutschland: Die GEZ finanzierten Sender unterdrückten jegliche Meldung über diese demokratische Bewegung und die Vereinbarung vom 18.12. 2020.
Auch die privaten Printmedien schwiegen eisern, so das verschwiegen wurde das ähnliche Forderungen wie hier bei uns auf den Demos im ganzen Land zu hören waren in Dänemark durch die Proteste durchgedrückt werden konnten.
Schlussfolgerung könnte sein
Das tun was in Dänemark erfolgreich war: Dauerdemonstration vorm Parlament, und überall im ganzen Land Demonstrationen durchführen ob nun mit oder ohne Erlaubnis.
Warum schweigt aber der deutsche Mainstream, warum sind die GEZ Medien verstummt. Beeinflussung und Zensur durch ausblenden und verschweigen?
Sollen die vor Angst verunsicherten Facebook Bewohner aus Deutschland nicht verwirrt werden, das sich Widerstand lohnt gegen diktatorische – undemokratische Bestrebungen ?
Also dürfen wir nun nicht nur von den kampferprobten Franzosen lernen, sondern auch von den kühlen coolen nordischen Nachbarn wie Dänemark?
Auf jeden Fall zeigt es uns, das wir auch etwas bewegen könnten wenn wir uns nur überall bewegen würden.
Also auf die Strassen- Auf die Plätze- Fertig – Los.
Widerstand in der Kälte Dänemarks:
Viele Demonstranten in Slotsholmen (in der Innenstadt der dänischen Hauptstadt Kopenhagen) sind sich absolut einig:
„Wir wollen nicht in einer Diktatur leben“
Auf dem Bild einer der Mitorganisatoren Flemming Blicher.
Sehr wohltuend das dort auch die Polizei nicht so unbedarft ist und sich sinnfreie Masken aufzwingen lässt. Wir dürfen viel von Dänemark lernen.
Seit dem 4. November 2020 hat eine Gruppe von Demonstranten den Platz vor Christiansborg mit richtigen Lärm von Töpfen, Pfannen, Metallsiebe und Backformen gefüllt, um die Politiker endlich zu erreichen. Sie wollten das bevorstehendes Epidemiegesetz stoppen, wegen konkreter Befürchtungen, dass es das Land in eine Diktatur führen wird.
Inmitten eines ohrenbetäubenden Klopfens an Töpfen und Pfannen und dem Klang der Slogans
„So klingt Demokratie“
treten Tränen in Augen einer von Demonstrantinnen auf.
„Ich möchte keine Kinder haben, wenn wir vor einer Zukunft stehen, in der wir gewaltsam geimpft werden müssen“, sagt sie. Zusammen mit einer Gruppe anderer Demonstranten zeigt sie Wochenlang ihre Opposition gegen ein neues Epidemiegesetz. Für sie geht es darum, ihre Familie in Dänemark zu schützen. Sie möchte nicht, dass sie in einem Land leben, in dem sie gewaltsam geimpft werden können. Sie will in einer solchen Gesellschaft auch keine eigene Familie gründen.
Ohrenbetäubender Lärm
Das Geräusch der Demonstration ist in der Ferne noch zu hören. Vor Christiansborg befinden sich kleine Gruppen von Demonstranten, die über den Platz hinter dem Terrorschutz von Bornholm-Marmor verstreut sind. Die Botschaft der Gruppe ist mit Kreide in verschiedenen grünlichen und rosa Farbtönen gemalt:
„Stoppt das Epidemiegesetz“.
Dieses Epidemiegesetz, das während der Coronakrise Gegenstand der politischen Debatten war, weil es dringend geändert werden sollte, um der dänischen Regierung mehr Befugnisse zu geben, damit während eines Virusausbruchs schnelle Entscheidungen getroffen werden könnten. Das dänische Parlament sollte das Gesetz so beschließen, das es eine dauerhafte Regelung gibt- also ohne zeitliches Ende.
Die Demonstranten befürchteten das Schlimmste, und sind deswegen auf die Straßen gegangen. Weil sie nicht in einem Land leben möchten, wo man mit Gewalt geimpft werden kann.
Seit dem 4. November demonstrierten sie jeden Tag. Bewaffnet mit Transparenten: „Stoppt die Regierung“ und „Nein danke, kein Zwang“ hatten die Demonstranten eine klare Botschaft, nämlich dass das Epidemiegesetz gestoppt werden sollte. Einer der Demonstranten brachte es auf den Punkt:
„Und wir werden nicht nach Hause gehen, bis die Politiker mit ihre Scheiße aufgehört haben“.
Für die Demonstranten ist es äußerst wichtig, dass sie nicht als Verschwörungstheoretiker dargestellt werden. Für sie ging es nur darum, die Regierung daran zu hindern, ein Gesetz einzuführen, von dem sie befürchten, dass die gesamte Bevölkerung gewaltsam geimpft wird, oder geimpft werden kann.
Das Notfallgesetz (und das „vorübergehende“ Gesetz) vom März 2020 soll nun durch ein neues, dauerhafteres Gesetz ersetzt werden, das auch Bestimmungen für Regierungen vorsieht, um auf künftige Epidemien und Pandemien reagieren zu können.
Geplant war das dieses Gesetz ohne Ablaufdatum gültig sein sollte. Damit wäre eine dauerhafte Einschränkung der Freiheitsrechte und des öffentlichen Lebens nur nach dem Willen eines Ministers möglich. Eine aus der Sicht von vielen Bürgerrechtlern kalt errichtete Diktatur, die sie so nicht wollen für ihr Land. Besonders kritisiert wurde die Idee des Vorsorgeprinzips.
Was bedeutet das :
Selbst wenn es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, kann aus Sorge- also Vorsorge das Gesetz vom Minister verwendet werden.
Also ein ähnliches Vorgehen wie in der BRD mit dem Zwang zum Tragen einer Maske auch ohne gesicherte wissenschaftliche Beweise.
Wenn das Gesetz wie vorgeschlagen verabschiedet werden sollte, könnte der Gesundheitsminister feststellen, welche Krankheiten so gefährlich sind, dass sie für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind. Wenn es eine vom Minister definierte gefährliche Epidemie gibt, sah das Gesetz unter anderem vor:
- Menschen, die mit nun per Definition gefährlichen Krankheiten infiziert sind, könnten zwangsweise ärztlich untersucht, ins Krankenhaus eingeliefert, behandelt und isoliert werden.
- Das dänische Gesundheitsamt könnte Gruppen von Menschen definieren, die geimpft werden müssen, um eine gefährliche Krankheit einzudämmen und zu beseitigen.
- Personen, die dies ablehnen, können – in einigen Situationen – durch körperliche Inhaftierung gezwungen werden Maßnahmen zu erdulden, wobei die Polizei helfen darf.
Neben der Durchsetzung von Quarantänemaßnahmen ermächtigte dieses geplante Gesetz die Behörden, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Supermärkten und Geschäften, öffentlichen und privaten Pflegeheimen und Krankenhäusern zu verbieten und den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschränken.
Also mit anderen Worten- der totale Zwang wenn auch indirekt.
Eine weitere Kritik an dem vorgeschlagenen Gesetz bestand darin, dass Unternehmen und Organisationen gezwungen werden konnten, Informationen über Mitarbeiter und Mitglieder an Behörden weiterzugeben, beispielsweise Informationen über Bewegungen von Personen zur Erstellung von Bewegungsprofilen.
Was haben die Demonstranten erkämpft:
Wenn Beschränkungen „aufdringlicher Art“ umgesetzt werden sollen, muss eine Mehrheit im Parlament hinter der Entscheidung stehen.
Die Zwangsimpfung wurde aus dem dänischen Epidemiegesetz vollständig entfernt.
Das neue Epidemiegesetz beseitigt die Möglichkeit der Anwendung von Impfzwang.
Die Möglichkeiten, Zwang gegen Gruppen von Individuen anzuwenden, wurden begrenzt.
Je größer der Eingriff in die öffentlichen Rechte ist, desto größer sollte die Gewissheit sein, welche Auswirkungen dies hat.
Am 18.12.2020 gab es eine Einigung im Parlament -Folketing Dänemarks.
VEREINBARUNG:
Am Freitagnachmittag legte Gesundheitsminister Magnus Heunicke mit Unterstützung einer breiten Mehrheit im Folketing eine Einigung über ein neues Epidemiegesetz vor.
„Die Regierung hat auf die Wünsche der anderen Parteien nach einem bevorstehenden Seuchengesetz gehört, und wir teilen den Wunsch nach parlamentarischer Kontrolle und Transparenz“, sagte Gesundheitsminister Magnus Heunicke bei der Präsentation am Freitagnachmittag.
Nicht erwähnt wurde der sogenannte Druck der Straße, wo tausende Demonstranten ganz klar NEIN sagten zu den Bestrebungen die Demokratie wie ein Virus abzutöten
Hier der uns vorliegende Text der Vereinbarung.
Der Link zum Original ist am Ende ersichtlich.
Vereinbarung
Das derzeitige Seuchengesetz, einschließlich der vom Folketing im März 2020 verabschiedeten Gesetzesänderungen, wird am 1. März 2021 aufgehoben.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Dänemark künftig auch ein Seuchengesetz haben muss, das den Behörden die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung, Eindämmung und Begrenzung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten gewährleisten muss. Es wird eine nationale Epidemiekommission eingerichtet, die eine zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung spielt. Ein neues Gesetz muss nicht nur die fortgesetzte Bewältigung der anhaltenden Covid-19-Epidemie sicherstellen, sondern auch künftige Epidemien und unbekannte Krankheiten, für die niemand die Folgen oder Aussichten kennt. Ein neues Gesetz muss sich auch verstärkt auf die Prävention von Infektionskrankheiten vor Ort konzentrieren und die Bewältigung kleinerer und lokaler Ausbrüche und Vorkommnisse sicherstellen.
Ein neues Gesetz muss daher weiterhin die Möglichkeit bieten, sowohl Maßnahmen gegen Einzelpersonen als auch Maßnahmen aufdringlicherer Art umzusetzen.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass das derzeitige Seuchengesetz die parlamentarische Kontrolle über die Ausübung gesetzlicher Befugnisse und die Transparenz über die Entscheidungsgrundlage nicht ausreichend gewährleistet.
Die Parteien sind sich daher einig, dass eine parlamentarische Kontrolle der Anwendung aufdringlicher Ermächtigungsbestimmungen und der Offenheit über die Grundlage der vom betreffenden Minister gemäß diesen erlassenen Durchführungsverordnungen eingeführt werden sollte.
Die Vertragsparteien sind sich auch einig, dass der Einsatz von Zwang begrenzt werden muss. Ein neues Gesetz sollte daher keine Regeln enthalten, die eine Impfpflicht vorsehen.
Für die Vertragsparteien ist es auch von entscheidender Bedeutung, dass die Rechtssicherheit gestärkt wird, z. durch automatische gerichtliche Überprüfung einzelner Verfügungen, die in der Natur von Freiheitsentzug liegen, und durch ausdrückliche Bestimmungen über die Verhältnismäßigkeit und den Grundsatz der Mindestmaßnahmen als Grundlage für Maßnahmen, die im Rahmen des Epidemiegesetzes durchgeführt werden.
Die Vertragsparteien können den Gesetzesentwurf, den der Gesundheitsminister zuvor zur öffentlichen Konsultation geschickt hat, nicht unterstützen. Die Vertragsparteien einigen sich daher im Wesentlichen auf folgende Änderungen:
1.Einführung besonderer Bestimmungen zur parlamentarischen Kontrolle.
Es wird die Anforderung eingeführt, dass vor der Umsetzung der ministeriellen Befugnisse ein parlamentarischer Ausschuss vorgelegt werden muss, um die nachstehend genannten Regeln festzulegen.
2.Die Kontrollfunktion des Ausschusses besteht darin, dass der Minister die Regeln nicht erlassen darf, wenn eine Mehrheit im Ausschuss dagegen ist. Eine Mehrheit des Ausschusses wird daher in diesen Situationen ein Veto haben. Der Minister wird jedoch in der Lage sein, die zuvor dem Ausschuss vorgelegten Regeln aufzuheben, zu lockern und unbedeutende Änderungen (z. B. Klarstellungen) vorzunehmen. Mit anderen Worten, ein Minister wird immer in der Lage sein, Regeln zu lockern oder vollständig aufzuheben, z. in einer Situation, in der der Minister feststellt, dass es nach den Regeln des Epidemiegesetzes keine notwendige Rechtsgrundlage mehr gibt. Der Ausschuss muss jedoch informiert werden, wenn die Epidemiekommission empfohlen hat, die fraglichen Regeln beizubehalten.
3.Die folgenden ministeriellen Befugnisse werden durch das Einstufung einer allgemein gefährliche spezielle parlamentarische Kontrollsystem abgedeckt (die Bestimmungen des Konsultationsentwurfs sind in Klammern angegeben):n Krankheit als sozialkritische Krankheit (§ 2 Abs. 5)
- Festlegung von Regeln, nach denen Privatpersonen in besonderen Fällen bei der Wahrnehmung behördlicher Aufgaben gemäß dem Gesetz behilflich sein können (§ 5 Abs. 2)
- Übertragung von Befugnissen von einem Minister auf andere Behörden (§ 5 Abs. 3)
- Festlegung von Regeln, nach denen Personen, die an einer bestimmten Veranstaltung usw. teilgenommen haben, geprüft und isoliert werden müssen (§ 8 Abs. 5)
- Festlegung von Regeln für das gesamte Land oder Teile davon für das Verbot, dass sich mehrere Personen am selben Ort aufhalten (Versammlungsverbot) (§ 20 Abs. 1)
- Festlegung von Regeln für das gesamte Land oder Teile des Landes in Bezug auf Beschränkungen und Verbote des Zugangs zu Behandlungs-, Pflege- und Pflegeeinrichtungen usw. (§ 25)
- Festlegung von Regeln für das gesamte Land oder Teile des Landes in Bezug auf Beschränkungen und das Verbot der Nutzung oder des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen, Einrichtungen usw. (§ 27)
- Festlegung von Regeln für das gesamte Land oder Teile davon für Beschränkungen und Verbote der Nutzung von oder des Zugangs zu öffentlichen und privaten Kindertagesstätten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen (§ 29)
- Festlegung von Vorschriften für das gesamte Land oder Teile davon über Beschränkungen oder Verbote des Zugangs zu Transportmitteln (§ 30)
- Festlegung von Vorschriften für das gesamte Land oder Teile davon über Beschränkungen oder das Verbot der Nutzung oder des Zugangs zu Räumlichkeiten und anderen Räumlichkeiten, die natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung stehen und zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat (§ 31)
- Festlegung von Regeln für das gesamte Land oder Teile des Landes bezüglich der Anforderungen für den Einsatz persönlicher Mittel zur Infektionskontrolle im öffentlichen Raum (§ 32)
- Allgemeine Regeln für Anforderungen an Prüfung (Test), Isolierung usw. für Teilnehmer (§ 35)
- Festlegung der Anforderungen, dass juristische Personen bestimmte relevante Informationen registrieren müssen (§ 43 Abs. 4)
- Einführung zusätzlicher Offenlegungspflichten (§ 43 Abs. 5)
- Festlegung zusätzlicher Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 47)
- Festlegung von Regeln, die von Rechten und Pflichten in anderen Rechtsvorschriften abweichen, und Festlegung besonderer Maßnahmen zur Sicherung der Warenversorgung (§§ 48-50)
Aber keine Regel ohne Ausnahme: (die Redaktion)
Gleichzeitig wird ein Verfahren für besonders dringende Fälle eingeführt, in denen eine unmittelbare und akute Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht oder diese gefährdet.
In solchen Fällen können Regeln ohne vorherige Vorlage beim Ausschuss erlassen werden. Dies kann in Situationen der Fall sein, in denen sozial kritische Güter gehortet werden, z. B. Arzneimittel aus Apotheken, oder in denen die Infektion in Dänemark im Falle eines plötzlichen Ereignisses, z. B. durch einen Angriff, eingeschleppt wird.
Falls erforderlich, muss die Regierung den Fall unverzüglich (d.h. in der Regel zur gleichen Zeit wie die Regeln und spätestens 1-2 Tage nach der Veröffentlichung der Regeln) dem Ausschuss vorlegen und erklären, warum die Regeln nicht warten konnten. die Einreichung. Wenn eine Mehrheit des Ausschusses während dieser späteren Vorlage gegen die Regeln stimmt, hebt der Minister sie auf.
Es wird vereinbart, dass die Kontrolle von einem neuen ständigen parlamentarischen Ausschuss mit 21 Mitgliedern durchgeführt wird.
Es besteht auch Einigkeit darüber, dass sichergestellt werden muss, dass die Diskussionen im Ausschuss, die im Rahmen von Einreichungen und Briefings im Rahmen des speziellen parlamentarischen Kontrollsystems stattfinden, auf formelle Weise und in einem Raum stattfinden können, in dem vertrauliche Diskussionen stattfinden können , welche Initiativen ergriffen werden sollten.
Es wird daher vereinbart, dass Präsentationen und Briefings in geschlossenen Ausschusssitzungen gemäß den Regeln der Geschäftsordnung des Folketing stattfinden. Es wird auch vereinbart, die erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung im Rahmen der Einführung des besonderen parlamentarischen Kontrollsystems vorzunehmen.
Der Ausschuss unterliegt den allgemeinen Regeln in der Geschäftsordnung des Folketing zur Führung von Protokollen über das Thema und die Ergebnisse der Verhandlungen usw. Es wird vereinbart, dass gemäß dem Epidemiegesetz erlassene Ausführungsverordnungen so weit wie möglich zur Konsultation übermittelt werden.
Darüber hinaus wird die Anforderung eingeführt, dass der Folketing-Ausschuss informiert wird, wenn die Kommission die Ausübung der oben genannten Befugnisse empfiehlt. Der Minister beschließt jedoch, dieser Empfehlung nicht zu folgen, mit Ausnahme von Empfehlungen für unbedeutende Änderungen bereits festgelegter Regeln.
Die Möglichkeiten, Zwang gegen Gruppen anzuwenden, sind begrenzt. Die Befugnis, Regeln für Maßnahmen gegen eine Gruppe von Einzelpersonen festzulegen, ist begrenzt, so dass die Bestimmung nur dazu verwendet werden kann, Regeln festzulegen, die Personen, die ihren Wohnsitz hatten oder sich selbst gefunden haben Ort, an einer Versammlung teilgenommen, an einer Veranstaltung, Veranstaltung oder dergleichen, bei der eine Infektion mit einer allgemein gefährlichen oder sozialkritischen Krankheit festgestellt wurde, muss untersucht und isoliert werden. Die Nichteinhaltung der Pflicht wird mit einer Geldstrafe geahndet. Die Genehmigung wird durch das Modell der parlamentarischen Kontrolle abgedeckt.
Die Möglichkeit, Impfungen zu erzwingen, wird gestrichen. Bestimmungen über obligatorische Impfungen werden gestrichen. Mit dem neuen Epidemiegesetz ist es daher nicht mehr möglich, Impfungen gegen die Epidemie selbst anzuordnen oder Impfungen gegen andere Infektionskrankheiten zu verhängen, um die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen.
Automatische gerichtliche Überprüfung von Verfügungen, die den Charakter eines Freiheitsentzugs haben.
Eine automatische gerichtliche Überprüfung – und nicht nur eine gerichtliche Überprüfung auf Anfrage – wird für einzelne Verfügungen von Maßnahmen eingeführt, die den Charakter eines Freiheitsentzugs haben.
Obligatorische administrative Überprüfung von Zwangsmaßnahmen.
Es wird eine Verpflichtung eingeführt, Anordnungen für Zwangsmaßnahmen kontinuierlich zu überprüfen (neu zu bewerten), um sicherzustellen, dass eine Anordnung für z. B. Behandlung relevant und verhältnismäßig bleibt.
Verlängerung von Ausnahmeregelungen
Nach dem Epidemiegesetz muss es weiterhin möglich sein, von Verpflichtungen und Rechten in anderen Rechtsvorschriften abzuweichen. Unter anderem muss es Anordnen, wenn es notwendig ist, die Ausbreitung einer sozialkritischen Krankheit zu verhindern oder einzudämmen, die aufgrund von Maßnahmen zur Verhinderung oder Eindämmung der Ausbreitung einer solchen Krankheit erforderlich ist (Infektionsprävention) oder wenn die Erfüllung der fraglichen Rechte und Pflichten unmöglich oder unverhältnismäßig schwierig wird; infolge gesetzlicher Maßnahmen gegen sozialkritische Krankheiten. Die Abweichung von Pflichten und Rechten wird durch das Modell der parlamentarischen Kontrolle abgedeckt. Darüber hinaus muss es in Zukunft als etwas Neues möglich sein, von den Regeln des Genehmigungsgesetzes für reservierte Geschäftsbereiche, z.B. Gewährleistung der ausreichenden Personalkapazität zur Lösung spezifischer Aufgaben wie Impfungen.
Quellen und Bilder: Youtube
https://www.altinget.dk/artikel/bredt-flertal-enige-om-ny-epidemilov
https://www.altinget.dk/artikel/demonstranter-larmer-paa-slotsholmen-paa-anden-uge-vi-vil-ikke-leve-i-et-diktatur
http://bewusst-leben.org/10-nachrichten/53-daenemark-kuh-vom-eis
Bild: Pixabay – stephan_deutsch
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Leider erinnern die deutschen und die weltweiten Propaganda- sowie Dressurverwaltungen an die dunkelsten Zeiten der historisch menschlichen Geschichte durch alle Jahrhunderte. In Deutschland und weltweit.
Auch in diesen Jahrhunderten war die Menschheitsgeschichte „ununterbrochen“ gefüllt mit Volksdressurmaßnahmen („Volksempfänger“ „Stürmerpresse“, und vieles.mehr. ) Selbst die Vernichtung der Grund- und Menschenrechte wird wortlos tatenlos hingenommen.
Leider haben sich durch alle Jahrhunderte die fanatischen Volksmehrheiten tatenlos und „wortlos“ alle Diktaturen gefallen klassen, diese gefeiert und „angebetet“.
Daher ist niemand anders schuldig als der Bürger selbst. Diktaturen machen eben alles solange sie nicht daran gehindert werden.
Solange also die Bürger wortlos und tatenlos alles hinnehmen, kann die Diktatur sagen: Was wollt ihr denn eigentlich?
Die Mehrheit des Volkes ist dafür. Die Bürger können wählen und abwählen. Sie tun es aber nicht.
Für alle Vorkiommnisse in der Menschhei8ts-Geschichte ist niemand anders schuldig als die Bürger selbst.