Es gibt wohl wenige Institutionen die in Deutschland mehr verhasst sind als die Zwangseintreiber der GEZ.
Die Gebühr die von der überwältigen Mehrheit der Deutschen als Staatssteuer zur Unterstützung der Massenmanipulation empfunden wird, ist „de facto“ eine Steuer.
Aber die Rundfunkanstalten sind keine Staats-Behörden sondern Unternehmen.
Auch eine Umbenennung von „GEZ“ in „Beitragsservice“ hat daran nichts geändert.
Millionen von Haushalten verweigern die Steuer für das Staatsfernsehen und so werden die Gebühren mittels Gerichtsvollziehern eingetrieben.
Die Gerichtsvollzieher sahen sich im Recht und drohten mit Zwangsmaßnahmen im Falle einer Verweigerung.
Diesem „Treiben“ wurde jetzt vom Landgericht Tübingen ein Riegel vorgeschoben.
Rundfunkanstalten sind keine Staatsbehörden, dürfen daher auch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne Gerichtsurteil einleiten.
Das Urteil deckt diesen Widerspruch in aller Deutlichkeit aus.
Der Südwestfunk um den es in dem Verfahren geht, gibt sich schon in der Eigen – und Außendarstellung als modernes Unternehmen, nicht als Behörde.
Der Südwestfunk wollte die Vorteile der einfachen Vollstreckung von Behörden nutzen aber die zahlreichen Normen und Fesseln einer staatlichen Gebührenfestsetzung übergehen.
So etwas nennt man „Sich die Rosinen herauspicken“ kaufmännische Rechnung und staatliche Gebühr wurden so vermischt und überdehnt.
Die Maßnahmen haben nur ein Ziel, den Rechtsschutz der Schuldner*in auszuhebeln.
Das hat das Landgericht Tübingen nun untersagt.
R. Freund
Bild: Unsplash – The Creative Exchange
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