Das Gericht gab damit am Dienstag einem Eilantrag aus Passau statt, der die 15-Kilometer-Regelung vorläufig gekippt hat. Kommunen die von von hohen Infektionszahlen betroffenen sind, haben aber weiter die Befugnis eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen.
Zugleich bestätigten die Richter vorläufig die bayernweite FFP2-Maskenpflicht.
Seit dem 11. Januar waren laut der Corona-Verordnung in Bayern Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet.
Das Gericht argumentierte, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den „Grundsatz der Normenklarheit“ verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die Entscheidung gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Schon in der Vorwoche hatten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter eine Corona-Maßnahme des Freistaats vorläufig gekippt.
Das Gericht sah keine Grundlage für ein landesweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Bild: Pixabay – Capri21auto
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