Willkommen im Staatsfernsehen?

Autor: D.K., Medienjurist (der Redaktion ist der vollständige Name bekannt)

Liebe Leserinnen und Leser,

Seit 15 Monaten wird über das Thema «Corona» berichtet. Alle Bürger, aber damit meine ich ausnahmslos alle, sowohl die sog. «Massnahme-konformen» als auch die sog. «Massnahme-kritischen», sind noch nie so lange über ein einziges Thema mit täglichen Berichten durch die Medien versorgt worden, nicht einmal nach den gravierenden «Terror Anschlägen» in New York im Jahr 2001. Nachrichten über Ereignisse haben meist eine «Halbwertszeit» von vier Monaten. Das wissen alle Medienmacher. Umso erstaunlicher ist es, wie lange das Thema «Corona» sich in allen Medien ganz oben hält.

Im Nachfolgenden möchte ich als Jurist rechtliche und journalistischen Regeln beleuchten:

Die Leitlinien der ARD fordern: Journalistische Sorgfalt

 

Mit den Leitlinien legt sich die ARD selbst journalistische Gebote auf. Die Programmgestaltung soll ausgewogen sein, unabhängig und frei von kommerziellen Interessen oder staatlichem Einfluss. Als gebührenfinanzierter Sender ist für die ARD die Unabhängigkeit das höchste Gut für die tägliche journalistischen Arbeit.

  • Inhaltliche Ausgewogenheit und journalistische Sorgfalt (…)
  • unabhängig und frei von kommerziellen Interessen oder staatlichem Einfluss.
  • Diese Unabhängigkeit ist das höchste Gut für unsere journalistische Arbeit (…)

https://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Journalistische_Kompetenz_in_der_ARD/4126834/index.html

Das Bundegericht fordert von ARD und ZDF: Staatsunabhängigkeit

  • Gebot der Vielfaltssicherung
  • Einbeziehung von Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven
  • Beachtung des Gebots der Staatsferne

 

In seinem grundlegenden Urteil vom 25. März 2014 legte der Erste Senat des Verfassungsgerichts fest, dass die Rundfunkräte (das oberste Gremium von ARD und ZDF) mit Personen besetzt wird, die alle Perspektiven und Erfahrungshorizonte einbringen. Zudem muss der staatsnahe Einfluss in den Rundfunkgrämien gebührend begrenzt werden.

Zusätzlich muss die interne Organisation von ARD und ZDF der Staatsferne genügen, es darf keinerlei Einfluss von Staatsbediensteten oder staatsnahen Beratern auf die Programmgestaltung und die Besetzung der Moderationen sowie der Gestaltung von Sendungen ausgeübt werden.

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 – 1 BvF 1/11 –

  1. Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen.
    1. Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass bei der Bestellung der Mitglieder dieser Gremien möglichst unterschiedliche Gruppen und dabei neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden.
    2. Zur Vielfaltsicherung kann der Gesetzgeber neben Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch Angehörige der verschiedenen staatlichen Ebenen einbeziehen.
  2. Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen. Danach ist der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen.
    1. Der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder darf insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.
    2. Für die weiteren Mitglieder ist die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konsequent staatsfern auszugestalten. Vertreter der Exekutive dürfen auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben; der Gesetzgeber hat für sie Inkompatibilitätsregelungen zu schaffen, die ihre Staatsferne in persönlicher Hinsicht gewährleisten.

Quelle: BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.3.2014, Absatz-Nr. (1 – 135)

Der Mediendienstestaatsvertrag fordert von ARD und ZDF: Vielfalt und Sachgerechtigkeit

Ein öffentlich-rechtlicher Sender, der von Gebühren, d.h. vom Volk finanziert wird, muss allen journalistischen Grundsätzen genügen. Eine Auswahl (siehe III. Abschnitt §26): https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf

Ausgewogenheit und Staatsunabhängigkeit

Das heisst ausgewogen und fair berichten, keine Schlagseite haben.

  • Weder der Politik,
  • Noch der Wirtschaft oder
  • den Eigeninteressen den Vorrang geben.

Vielfalt

  • Medienunternehmen müssen die Öffentlichkeit in Krisenzeiten informieren,
  • Die Journalisten müssen vielfältig berichten, andere Meinungen zulassen, Diskussionen wagen, Widersprüche und auch unbequeme Sachverhalte aufdecken
  • Die öffentlichen Medien sind der Wachhund der Demokratie.

Sachgerechtigkeit

Sachgerechtigkeit heisst:

  • umfassend zu informieren,
  • alles zu hinterfragen.
  • Es ist die Aufgabe eines Journalisten: Recherche, Recherche, Recherche und nochmals Recherche… Das versteht man unter Journalismus.

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie können sich nun selbst ein Bild darüber machen, ob die von Ihren Gebühren finanzierten ARD und ZDF seit 15 Monaten journalistisch sorgfältig arbeiten? Ob alle Programmentscheidungen frei vom Einfluss staatlicher Behörden und Personen sind? Ob seit 15 Monaten ausgewogen, vielfältig und sachgerecht über das Thema «Corona» berichtet wird?


Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, § 26 Auftrag

  • Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen.

(…)

  • Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
  • (…).

Bild: Unsplash – flouffy

Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe

Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.

Wir müssen nun Mitarbeiter einstellen, da wir die Arbeit nicht mehr allein bewältigen können

Auch haben wir „Medial“ aufgerüstet und unsere erste Zeitung herausgegeben – unter www.qfm.network ist das erste „Querdenken Radio“ in Betrieb genommen worden. 

Noch in der Testphase mit 24 Stunden Musik am Tag werden in wenigen Wochen 15 Moderator’innen dem Sender Leben einhauchen.

Wir möchten so viel mehr Menschen erreichen – aber diese Projekte haben unsere ganze Kraft aber auch unsere Ressourcen verbraucht

Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, das Sie uns unterstützen.

Team Querdenken-761 – Querdenken Freiburg – Achtung neues Konto!

Auf das Konto:

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Betreff:

 „Mitdenken Spende Kto. R. Freund“

 

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