Eltern, Kinder, Lehrer wehrt euch. Die Pandemie ist doch vorbei oder nicht oder niemals mehr oder …?
Trotz hoher Testung ist Corona nicht mehr messbar. Vielleicht lässt es nur die Fehlerquote der Tests nicht zu, dass Corona nicht schon ganz verschwunden ist. Kann man dem ganzen Treiben der Regierung noch trauen?
Die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen gemäß der vom Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28. Mai 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-342 erlassenen Allgemeinverfügung und des aktuellen Hygieneplans “Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs – Hinweise zur Einhaltung des Infektionsschutzes” gefährden in gravierendem Maße die Gesundheit und das Wohl der Kinder und verstoßen gegen ihre Grundrechte. Das behaupte ich mal, und stelle es in den Raum. Die Grundrechte unseres Landes sind unveräußerlich. Sie können vom Bundestag weder verändert noch abgeschafft werden. Dennoch wurden sie im Zuge der “Corona-Maßnahmen” massiv von Bund und Ländern beschnitten oder sogar komplett ausgehebelt – dies macht auch vor den Kindern in ihrem Schulalltag nicht halt.
Menschenrechte sind bedroht: Artikel 1 – Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Artikel 3 – Recht auf Leben und Freiheit, Artikel 20 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Artikel 26 – Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht, Artikel 27 – Freiheit des Kulturlebens
Die getroffenen “Corona-Maßnahmen” sind nicht geeignet die Gesundheit und um das Wohl der Kinder zu schützen, sondern gefährden diese. Die Verletzung und Einschränkung der Grundrechte stehen in keinem Verhältnis zu den vermeintlichen noch bestehenden Gefahren durch die “Corona-Pandemie”.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird bei den Maßnahmen an den bayerischen Schulen verletzt. Die getroffenen Maßnahmen sind weder geeignet noch erforderlich und zudem in keinster Weise angemessen. Für mich als Vater eines Schülers in der achten Klasse ist das Geschehen nicht mehr nachvollziehbar.
Schulen haben im Leben der Kinder einen prägenden Stellenwert. Es ist ein Ort des Lernens, der Begegnung und der Freundschaftsbildung, der Persönlichkeitsentfaltung.
Die Aufgabe der Schule wird im Art. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vollkommen zutreffend formuliert:
Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht und Pflicht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder zu achten. Es scheint mir, dass die Lehrer und Schulleiter geradezu in ein „Coronakoma“ geleitet wurden und nicht mehr erwachen.
Ich frage mich, ob der Bezug zur Realität aus Angst vor dem Virus, durch die ständige Panikmache durch Politik und Medien vielleicht komplett verloren gegangen ist. Kritiker der Maßnahmen werden diffamiert und sofort als Verschwörer, uneinsichtige Gefährder und Feind abgestempelt. Was geht in unserem Land vor sich?
Durch die Schließung der Schulen im Rahmen der “Corona-Pandemie” für über zwei oder drei Monate haben alle Kinder einen bisher in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie da
gewesenen Einschnitt erlebt. Und dabei ging es nicht nur darum, nicht mehr in die Schule gehen zu können und wichtigen Lernstoff über viele Monate zu verlieren, sondern die Kinder wurden und werden grundlegend in Angst versetzt. Wichtige Bezugspersonen fielen von heute auf morgen weg, Großeltern und Freunde durften und sollen nicht mehr besucht werden. Es wird täglich das Bild vermittelt, dass von jedem eine potenzielle Lebensgefahr für andere ausgeht.
Entgegen der bisherigen erfolgreichen praktischen Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes, wonach Kranke isoliert wurden (z. B. Masern, Windpocken), wurde dieses Prinzip von der Politik panisch aufgegeben, ohne die veränderte Vorgehensweise durch wissenschaftliche Studien zu verifizieren.
Ich stelle mir die ernste Frage: Was passiert hier mit unseren Kindern. Psychologen schlagen Alarm und die Politik ignoriert es. Und es soll immer so weiter gehen ohne einem Ende in Sicht.
Pauschal wurde auf die gesamte Bevölkerung Deutschlands eine Ausgangsbeschränkung mit Kontaktverbot verhängt (Schließung von Schulen, Kitas, Geschäften, Kultur, Kontaktverbot Großeltern etc.). Selbst jetzt, wo entsprechende Studien vorliegen, wird immer noch an diesem Vorgehen festgehalten. So dass nun auch im Rahmen der Wiedereröffnung der Schulen “Corona-Hygiene-Maßnahmen” getroffen werden, die dem Kindeswohl schaden und nicht mit dem Bildungs – und Erziehungsauftrag zu vereinbaren sind. Heute im Juli kann wenigstens bezweifelt werden, ob die Maßnahmen der Regierung für Kinder der Gesundheit dienen, oder doch völlig überzogen sind.
Die meisten der im Rahmen-Hygieneplan für bayerische Schulen festgehaltenen Regelungen verstoßen gegen die Grundrechte der Kinder, sind gegen den Bildungs- und Erziehungsauftrag und stellen eine Gefährdung der gesunden körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung der Kinder dar. Schauen wir uns folgende Maßnahmen von der psychologischen Seite an.
Mit Abstandhalten von mindestens 1,50 m wird den Kindern suggeriert, dass von ihnen selbst und von anderen Menschen pauschal eine Gefahr ausgeht. Körperkontakt und unbeschwerte körperliche Berührung sind für eine gesunde kindliche Entwicklung von besonderer Bedeutung.
Beim Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebotes
Besonders die Zeiten vor und nach der Schule sind wichtig für die Bildung von Freundschaften, Verabredungen, Peer-Group. Das für die Entwicklung wichtige Wir-Gefühl wurde zerstört und kann unter diesen Umständen nicht wieder aufgebaut werden.
Beim Unterricht in geteilten Klassen, wegen Reduzierung der regulären Klassenstärke, werden Freundschaften und die gesamte Klassengemeinschaft auseinander gerissen. Die besondere Sitzordnung (Einzeltische, frontale Sitzordnung), keine Partner- oder Gruppenarbeit, Vermeidung von Durchmischung, sind alles Maßnahmen zur weiteren Vereinzelung der Schüler, zurück zum längst überwunden gedachten Frontalunterricht statt die Fähigkeit zum Arbeiten in Gruppen und zu eigenständigem Erarbeiten von Themen zu schulen.
Reduzierung von Bewegungen, Verzicht auf über den regulären Unterricht hinausgehende Aktivitäten, keine Freizeitpädagogik, keine Spiel- , Bewegungsangebote und Sport.
Diese Regelungen stehen den Grundbedürfnissen der Kinder nach Bewegung, Austausch, Sport und Spiel elementar entgegen. Es ist unbestritten, wissenschaftlich belegt, dass körperliche Bewegung und sportliche Aktivitäten eine Grundlage für Lernfähigkeit und eine gesunde Entwicklung der Kinder ist.
Pause im Klassenzimmer oder nach Gruppen zeitversetzt / an verschiedenen Orten unter strenger Aufsicht ist die totale Überwachung für Kinder, verhindert jegliche natürliche Entwicklung und vermittelt den Kindern das Gefühl etwas “verbrochen zu haben”. Von Pause im Sinne von Erholung und Durchatmen – Maskenpflicht! – kann hier keine Rede sein. Die Pause verkommt zu einer Strafzeit ohne Erholungswert.
Diese Vorgabe treibt bereits Blüten. Es gibt in Bayern Schulen, wo auf dem Schulhof Punkte und Linien angebracht wurden, die den Kindern vorschreiben, auf welcher Linie sie gehen dürfen und wo sie stehen bleiben dürfen! „In Reih und Glied zum Unterricht“. Hatten wir das nicht schon mal?
Zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf sog. Begegnungsflächen, d.h. den Fluren, Gängen, Toiletten, in den Pausen sowie zu Unterrichtsbeginn und –ende belegen Studien, dass Mund-Nasen-Bedeckungen gesundheitsschädigend sind (CO²-Rückatmung, Keimbelastung etc.). Ein Schutz der anderen Personen durch die Maske ist nicht gegeben.
So schreibt das Robert-Koch-Institut in den Infektionsschutzmaßnahmen (Stand 15.5.2020) unter dem Punkt „Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?“ „Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden. Hat hier unser staatl. Ministerium für Unterricht und Kultus nicht etwas Missverstanden?
Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung können infektiöse Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das gilt natürlich aber auch beim Niesen und Husten in die Armbeuge. Weiter heißt es abschließend – eine Schutzwirkung der Atemschutzmaske ist bisher nicht wissenschaftlich belegt.
D. h. sowohl die Aussage des Robert-Koch-Instituts als auch die Umsetzung dieser Aussage in den Schulen entbehrt jeglicher Logik. Es heißt, die Mund-Nasen-Bedeckung ist nur sinnvoll, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) eingehalten wird. Gleichzeitig schreiben Sie im Rahmen-Hygieneplan, dass auf den Begegnungsflächen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen ist.
Da die Schutzwirkung nicht wissenschaftlich belegt ist und die Umsetzung widersprüchlich zu den Empfehlungen des RKI ist, erscheint die Maskenpflicht als reine staatliche Willkür an unseren Kindern. Sowohl Schulämter, Schulleiter und Schulpsychologen setzen um ohne Verordnungen kritisch zu hinterfragen und versetzen unsere Kinder in einen nicht ungefährlichen Stress- und Schockzustand.
Wissenschaftlich belegt ist, dass das Tragen von Masken die Interaktion zwischen Menschen einschränkt und behindert. Die Mimik, die zur sozialen Interaktion unabdingbar ist, kann nicht mehr erkannt werden. Somit kann eine Begegnung auf den sogen. Begegnungsflächen im eigentlichen Sinne des Wortes nicht mehr stattfinden. Durch das Tragen von Masken werden die Kinder weiter verunsichert.
Alle Regelungen, die zur Vereinzelung des Kindes führen, gefährden dessen gesunde Entwicklung. Wir zitieren hier die wissenschaftliche Arbeit zur Bedeutung der Peer-Group “Sozialisation durch Gleichaltrige” von Janosch Maier, Ludwig-Maximilians-Universität München, 2013/14:
“Beziehungen zu Gleichaltrigen spielen in der Bildung und Sozialisation von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle. Freundschaften bieten emotionale Unterstützung. Freunde lernen durch das miteinander Spielen soziale Verhaltensweisen. In Übergangsphasen bieten sie ein gewohntes Umfeld, mit Hilfe dessen Kinder und Jugendliche Probleme überwinden. In der Jugend lösen Freunde die Eltern als wichtigste Bezugspersonen in manchen Bereichen ab. Die Peer-Gruppen bieten in der Entwicklung eine erste Möglichkeit gesellschaftliche Rollen zu übernehmen. Innerhalb von Gruppen müssen Jugendliche Konfliktlösestrategien lernen, um erfolgreich Beziehungen aufrecht zu erhalten.”
Aufgrund der “Corona-Maßnahmen” hat sich in der Gesellschaft ein hochgradig bedenkliches Denunziantentum entwickelt. Durch die Vorgaben des Kultusministeriums im Rahmen der Hygiene-Maßnahmen wird auch das Denunziantentum vor den Schulen nicht Halt machen. Vorschub leistet hier auch die Ausführung auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums unter „Coronavirus aktuell – FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen“ unter dem Punkt „Besteht eine Maskenpflicht an Schulen“:
“Bei einem Verstoß gegen das Maskengebot kann von Erziehungsmaßnahmen gem. Art. 86 Abs. 1 Satz 1 BayEUG Gebrauch gemacht werden (keine Ordnungsmaßnahmen). Dabei kommt es darauf an, der Schülerin oder dem Schüler bewusst zu machen, dass ein Mund-Nase-Schutz nicht primär einen Eigenschutz darstellt, sondern dem Schutz anderer dient und dass es deswegen gerade darauf ankommt, dass alle diesen Schutz tragen. Ein Nichtbeachten des Maskengebots (Maskenempfehlung) bedeutet eine Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern, der Lehrkräfte sowie den eigenen Eltern und Großeltern des jeweiligen familiären Umkreises.
Den Kindern wird es also kommuniziert, wenn sie sich nicht an die Regeln halten, eine Gefahr für Leben und Gesundheit anderer vor allem älterer Menschen darstellen. So eine Verantwortung einem Kind aufzuerlegen entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und verursacht Angst und unangemessenen seelischen Druck. Es gibt schon Kinder die vor Angst einer Infektion nicht mehr zur Schule gehen möchten, um nicht Ihre Eltern und Großeltern zu gefährden. Hier wird mit Angst und Schuldzuweisung gearbeitet! Damit ist der Nährboden für Ausgrenzung und Mobbing geschaffen. Und das obwohl das Robert-Koch-Institut die Schutzfunktion der Masken selbst in Frage stellt.
Durch die “Corona-Hygiene-Maßnahmen” an den Schulen wird eine “Gefängnis-Atmosphäre” geschaffen. Den Kindern wird vermittelt, pauschal eine Gefahr für andere zu sein und daher abgeschirmt und isoliert werden zu müssen.
Nach genauer wissenschaftlicher Betrachtung hätte die “Corona-Welle” zum 21. März 2020 für beendet erklärt werden müssen (Quelle Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard). Dennoch wird an den angstmachenden Maßnahmen festgehalten. Daher kann man die meisten Regeln nur als eine reine Gehorsamsübung ansehen, die nichts mit der anfänglich falsch eingeschätzten Gefahr des Corona-Virus zu tun haben. Corona-Viren in ihren verschiedenen Formen gehören schon immer zum Leben. Die Auseinandersetzung des menschlichen Körpers mit den Viren stärkt das menschliche Immunsystem.
Das Corona-Virus gehört zu der Gruppe der Grippeviren, welche jedes Jahr in veränderter Form beim Menschen auftreten. Eine Gefahr besteht lediglich für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem (Risikogruppen). Die frühere Praxis des Infektionsschutzgesetzes hat genau dies berücksichtigt und die Risikogruppen durch verschiedene Maßnahmen geschützt.
Die im Rahmen-Hygieneplan bezeichneten wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 sind eine gute Händehygiene und das Einhalten von Husten -und Niesetikette. Diese Maßnahmen sind wie zu jeder Grippe-Saison völlig ausreichend.
Wir fordern daher, wie im alten Infektionsschutzgesetz geregelt, dass lediglich die Risikogruppen geschützt und Kranke isoliert werden. Die Corona-Epidemie ist durch einen Test, der bisher nicht mal wissenschaftlich validiert ist, im Juli 2020 nicht mehr messbar. Die Testung ist wissenschaftlich höchst umstritten durch vielfach nachgewiesenen falsch positiven Ergebnissen.
Pauschal alle Kinder an den bayerischen Schulen den “Corona-Maßnahmen” zu unterwerfen verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Aufgrund von Zahlen der Gesundheitsämter ergibt sich eine Quote von 0,1 % positiv getesteter Schüler in den letzten Wochen. Zudem geht von Kindern nach neuesten Erkenntnissen bezogen auf das Corona-Virus nur eine schwindend geringe Ansteckungsgefahr aus. Was ist los an unseren Schulen?
Weiter gibt es mittlerweile die Stellungnahme zur Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie 2020 der pädagogisch-medizinischen Arbeitsgruppe Witten/Herdecke.
Man muss daher aus allen genannten Gründen die sofortige Aufhebung der oben genannten Corona-Hygiene-Maßnahmen an den bayerischen Schulen fordern.
Wir lassen es nicht mehr zu und gründen eine Elterninitiative. Bitte melden sie sich bei mir unter mail@neuen.info wenn sie um das Wohl ihres Kindes besorgt sind und schließen Sie sich der Elterninitiative an.
Weitere Informationen zu wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erkenntnissen zur Corona-Politik erhalten Sie auch von uns.
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