Die Richter gaben mit diesem Urteil dem Eilantrag eines Betreibers eines Fitnessstudios zum Teil statt. „Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schließung sei nicht verhältnismäßig, weil Individualsport nach der Verordnung zulässig bleiben solle....
13/11