Circa die Hälfte davon werden als schwer kategorisiert (siehe Reiter “Reactiongroup”, dann “Seriousness”). Als “schwerwiegende unerwünschte Wirkung” definiert die EMA: “Eine Nebenwirkung, die zum Tod führt, lebensbedrohlich ist, einen Krankenhausaufenthalt oder die Verlängerung eines bestehenden Krankenhausaufenthalts erfordert, zu einer anhaltenden oder erheblichen Behinderung oder Invalidität führt oder ein Geburtsfehler ist.”
07/02