Die prinzipielle Maskenpflicht in Teilen der Heidelberger Altstadt ist vermutlich rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab einem Bürger Recht, der gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Widerspruch eingelegt hatte. Er wehrte sich dagegen, dass er selbst dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss, wenn er genügend Abstand einhält, unabhängig von der konkreten Situation. So schreibt es die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt vor. Sie geht damit über die Corona-Verordnung des Landes hinaus. Die Stadt hat reagiert: Die erweiterte Maskenpflicht in Teilen der Heidelberger Altstadt, auf dem Bismarckplatz und dem Bahnhofsvorplatz, ist nicht mehr Teil einer neuen Allgemeinverfügung.
Quelle: SWR-aktuell
Bild: Unslpash – mateo-krossler