Gemeinwohllobby – Das Problem mit dem Grundgesetz

Das Problem mit dem Grundgesetz

Da die Probleme mit dem Grundgesetz für viele noch nicht klar sind, möchten wir das hier nochmals kurz erläutern.

1. Das Grundgesetz wurde über 250mal geändert. Das bedeutet, dass jeder Artikel mindestens zweimal geändert wurde. Die meisten Änderungen dienen nicht dem Gemeinwohl.

2. Es gibt keine Volksabstimmungen auf Bundesebene, wo die wichtigsten Entscheidungen fallen. Das Volk hat bei Sachentscheidungen kein Mitspracherecht.

3. Es gibt keine Gewaltentrennung. Dafür gibt es Gewaltenverflechtung. Die Regierungsmitglieder sitzen auch als Abgeordnete im Bundestag und dürfen auch abstimmen, obwohl der Bundestag die Regierungsmitglieder kontrollieren sollte. Noch dazu haften die Entscheidungsträger nicht für die Schäden, die sie verursachen.

4. Wir haben keine unabhängige Justiz. In Deutschland ist die Judikative ein rückständiger Sonderling, denn der Justizminister steht an der Spitze der Rechtsprechung und er ist Mitglied der Exekutive. Die Staatsanwälte sind sogar weisungsgebunden. Sie müssen die Weisungen von Behördenleiter, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt und zum Schluss auch noch von Justizminister entgegennehmen. Der Generalbundesanwalt zählt zur Exekutive und ist kein Teil der rechtsprechenden Gewalt. Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden.

5. Im Grundgesetz fehlen sehr wichtige Grundrechte. Der folgende Artikel zeigt einige davon: https://arbeitsunrecht.de/arbeitsrechte-die-blindstelle-im-grundgesetz/

Man müsste an dem Grundgesetz sehr viele Änderungen vornehmen, wenn man die vielen Mängel beseitigen will. Außerdem ist das Volk nach der jetzigen Rechtslage nicht berechtigt, das Grundgesetz zu ändern oder eine Revision des Grundgesetzes vorzunehmen (s. Artikel 79 Grundgesetz). Das Volk kann nur etwas ganz Neues schaffen. Das brauchen wir auch für eine lebenswerte Zukunft.

 

Wir bedanken uns bei allen Parteimitgliedern, die sich gemeldet haben. Es ist gut für uns, dass wir mit dieser Unterstützung rechnen können. Die gute Nachricht ist jedoch für heute, dass wir auch nach der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes Verfassungsdebatten veranstalten können. Es sieht auf jeden Fall zurzeit so aus. Hier kann man entnehmen, wie die neuen Bestimmungen wirken.
https://marktundrecht.de/erleichterungen-durch-%c2%a7-28b-infektionsschutzgesetz/

Wir gehen langsam in die dritte Phase, wo wir noch mehr Öffentlichkeitsarbeit machen werden. Die Vorbereitungen sind schon angelaufen. Im Mittelpunkt des kommenden Verfassungscafé Online steht die dritte Phase. Das nächste Verfassungscafé Online findet am Freitag 30. April um 20 Uhr statt. Hier ist der Link dazu:
Hier klicken, um der Besprechung beizutreten
oder

https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_MDk0MjhmYmEtZDM1Mi00MGFkLTgyZWQtNTY2M2Q1NzdkNjRl%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%225962c1b3-a3eb-4beb-97cc-d50be6d368cf%22%2c%22Oid%22%3a%225d736e3d-b87a-4e29-8938-efd9e496997d%22%7d

Zum Schluss möchten wir auf unseren Telegramkanal aufmerksam machen. Über den Link https://t.me/GemeinWohlLobby kommt man in unseren Telegram-Kanal! In der Kanalinfo ist eine Sprechblase, die zur Diskussions-Gruppe führt. Dort findet ein hervorragender Austausch statt.

Mit herzlichen Grüßen
Ihre GemeinWohlLobby und
Marianne Grimmenstein


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