Die „dritte Welle“: Virusmutation oder verschwiegenes Impfrisiko?

Ein Beitrag auf KenFM von Oliver Märtens

Die COVID-19-Impfung birgt zahlreiche Risiken, zu denen auch das sogenannte „ADE“, die Antikörper-bedingte Verstärkung einer Infektion gehört. 

Diese und andere Unwägbarkeiten betreffen außer den Hochbetagten und Pflegebedürftigen auch andere Impf-Zielgruppen bis hin zu Kindern. Während die Impfstoff-Studien weiterlaufen, und damit die zu impfenden Personen tatsächlich als Probanden zu betrachten sind, schweigt das Aufklärungsmerkblatt des Robert Koch-Institutes zu zentralen Risiken. ADE könnte sich als eine von der breiten Öffentlichkeit nicht erkennbare Zeitbombe erweisen.

Ein Standpunkt von Oliver Märtens.

Das Narrativ der „dritten Welle“

Der Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach sprach bereits kurz nach dem Jahreswechsel vom „Herüberschwappen“ der sogenannten britischen SARS-CoV-2-Variante B1.1.7 nach Deutschland: „Dann sind natürlich viel drastischere Maßnahmen notwendig, um das Gleiche zu erreichen. Wir haben alle Angst vor einer dritten Welle.“ Vor wenigen Tagen warnte auch Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Man wird auch nach einem Lockdown nicht sofort und vollständig zu normalen Verhältnissen zurückkehren können. Das wird nur stufenweise möglich sein. Andernfalls droht ein Rückfall in die dritte Welle.“ Der Virologe Christian Drosten befürchtet nun ebenfalls eine dritte Welle – mit einer fünf- oder sogar sechsstelligen Zahl täglicher „Neuinfektionen„.

Doch wie verlaufen virale Atemwegsinfektionen tatsächlich?
Der saisonale Verlauf von Atemwegsinfektionen

Die Häufigkeit grippaler Infekte, einschließlich solcher, die durch Coronaviren hervorgerufen werden, folgt einem saisonalen Muster. Für das Aufkommen von Coronaviren auf der Nordhalbkugel wird die Saison typischerweise von Dezember bis April abgegrenzt (siehe Grafik). Genau diese Saisonalität spiegelt sich auch in den Tabellen des Robert Koch-Institutes (RKI) wider, das eine Historie der Testpositivenquoten auf SARS-CoV-2 seit der 10. Kalenderwoche 2020 zum Download bereithält. Diese Tabelle zeigt im Reiter „Testzahlen“ ein erstes saisonales Maximum der Positivenquote für die 14. KW 2020 in Höhe von 9,01 Prozent, ein sommerliches Absinken bis auf ein Minimum von 0,59 Prozent in der 28. KW 2020 und ein erneutes Wiederansteigen bis auf das (vorläufige) Maximum von 15,91 Prozent in der 53. KW 2020.

Ließe sich dieser Virenzyklus nun einfach mit einer Impfung zum Erliegen bringen?

„Ein Schreckgespenst für die Corona-Impfung“

So titelte der Leiter des Wissenschaftsressorts der Frankfurter Allgemeinen im September 2020 und führte unter anderem aus:

„Es geht um die Möglichkeit einer sogenannten Antikörper-abhängigen Verstärkung, abgekürzt: ADE (Antibody Dependant Enhancement) – gewissermaßen der immunologische Erdrutsch. (…) Es handelt sich um eine Reaktion des Immunsystems, die praktisch unvorhersehbar bei einigen Infektionen auftreten kann, aber eben auch durch die stark abgemilderten, künstlichen Entzündungsprozesse, die eine Impfung nun einmal auslöst. (…) Der Grund ist, dass ADE selbst aus der Immunreaktion des Körpers auf den Erreger – oder eben auf den Impfstoff – resultiert. Die von B-Immunzellen gebildeten Antikörper, die normalerweise das Virus attackieren sollen, tun genau das Gegenteil. Sie erleichtern dem Virus den Eintritt in die menschlichen Zellen und beschleunigen damit die Vermehrung des Krankheitserregers. ADE verschlimmert die Krankheit statt sie zu lindern.“

Müsste die Aufklärung der Bevölkerung und insbesondere der zu impfenden Personen demnach nicht auch dieses Risiko umfassen?

Die Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27. Januar

So verlangt es jedenfalls auch der Europarat in einer seiner jüngsten Entschließungen: Neben den Forderungen des Rates, dass COVID-19-Impfungen nicht nur freiwillig sein sollen und nicht Geimpfte nicht diskriminiert werden dürfen (hier, Punkte 7.3.1 und 7.3.2), wird auch verlangt, dass (nicht nur) zu impfende Personen „transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen“ erhalten (Punkt 7.3.4). Diese Information ist eine der Grundlagen dafür, dass zu impfende Personen (beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten oder Betreuer) hinreichend aufgeklärt sind, bevor sie die Einwilligung zu einer Impfung erklären („informed consent“).

Wie verfährt hier aktuell das RKI?
Aufklärung durch das Robert Koch-Institut

Auf den Internetseiten des RKI ist ein sogenanntes Aufklärungsmerkblatt abrufbar (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages in der Fassung vom 11. Januar 2021), das – neben anderen enthaltenen Unzulänglichkeiten und Fehlinformationen – das ADE-Risiko nicht erwähnt, also die Gefahr der Antikörper-abhängigen Verstärkung eines künftigen COVID-19-Verlaufes unterschlägt.

Die Aufklärung über das ADE-Risiko fehlt, obwohl diese impfbedingten Komplikationen aus der Entwicklung früherer Coronavirus-Impfstoffkandidaten bekannt sind und auch für die laufenden Studien zu SARS-CoV-2-Impfstoffen nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können, denn, so amerikanische Forscher im Oktober 2020:

„(…) das Fehlen von ADE-Nachweisen in den bisherigen COVID-19-Impfstoffdaten entbindet die Forscher nicht davon, das Risiko einer verstärkten Erkrankung der Teilnehmer an Impfstoffstudien offenzulegen, und es bleibt ein realistisches, nicht theoretisches Risiko für die Probanden.“

In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass weder die Zulassungsstudien von Biontech/Pfizer noch diejenigen von Moderna abgeschlossen sind. In den Zulassungsunterlagen heißt es wörtlich (PDF, S. 11):

„Dieses Arzneimittel wurde unter ‚besonderen Bedingungen‘ zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden.“

Für den Impfstoff Comirnaty (Biontech/Pfizer) „sollte“ der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht spätestens im „Dezember 2023“ (!) vorlegen (PDF, S. 20). Beim Moderna-Impfstoff „muss“ dies bis spätestens Dezember 2022 (!) erfolgen (PDF, S. 17). Zu impfende Personen müssen sich daher noch für längere Zeit als Probanden verstehen, wobei der durch umfassende und objektive Informationen anzustrebende „informed consent“ (zu deutsch: „Einwilligung nach Aufklärung“) sowohl für Studienteilnehmer als auch für reguläre Zielgruppen eine unumstößliche Forderung darstellen muss.

Und wie ließe sich nun im Falle eines Falles ADE erkennen?

Unterscheidbarkeit zwischen den Folgen einer Virusmutation und ADE

Ob eine beliebige vorherige COVID-19-Infektion, eine Virusmutation (z. B. B1.1.7), ein weiteres „neuartiges“ Coronavirus („SARS-CoV-3“) oder eine impfbedingte Infektionsverstärkung künftige Patienten hervorbringt, ist für medizinische Laien und damit für die Öffentlichkeit nicht unterscheidbar. Immerhin gibt es für bisherige COVID-19-Fälle bereits ein breites Spektrum von Infektionsverläufen, das sich von „Virus-Kontaminationen“ und „kurzzeitigen Besiedlungen“ über Infektionen ohne Krankheitswert bis hin zu leichten, schweren und tödlichen Krankheitsverläufen erstrecken kann. Dazu kommt, dass inzwischen beim Umgang offizieller Stellen mit Todesfällen im Nachgang zu Impfungen festzustellen ist, dass vermeintlich zuvor erfolgte COVID-19-Infektionen als amtliche Todesursachen dokumentiert werden, anstatt aufgrund der konkreten Umstände – in einem Pflegeheim im Landkreis Miesbach beispielsweise 7 Tote unter 34 Geimpften (also etwa jede fünfte Personen), der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Impfung und Tod, keine Erwähnung von Autopsien zur Ermittlung einer genauen und objektiven Todesursache – den Zusammenhängen wirklich auf den Grund zu gehen.

Insoweit kann nicht ausgeschlossen werden, dass – analog zur „Autopsieabstinenz“ seinerzeit bei Beginn der PCR-Testungen und aktuell im direkten Nachgang zu Impfungen – auch bei künftigen Todesfällen, die nicht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung stehen, eine belastbare Todesursachenermittlung unterbleibt und damit eine etwaige ADE-Manifestation unerkannt bliebe.

Aber welche Tragweite hätte ein ADE-Effekt bei COVID-19-Impfungen?
ADE ist ein Thema nicht nur für die aktuell Geimpften

Sollte ADE oder irgendeine andere impfbedingte Infektionsverstärkung oder -begünstigung auftreten, wären die Konsequenzen nicht nur auf die bisherigen Risikogruppen begrenzt: Schwerere Krankheitsverläufe – und damit auch ein höheres Sterblichkeitsrisiko – würden in diesem Fall mit der Impfung auch bei bisher kaum von COVID-19 betroffenen Personengruppen relevant werden, wie beispielsweise bei Kindern. Dass aktuell auch diese in den Fokus der Impfdiskussion geraten sind, muss angesichts mangelnder Impfaufklärung und fehlender Evidenz, um ADE zuverlässig ausschließen zu können, sehr beunruhigen.

Auch die Priorisierung der Personengruppen laut der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums lässt aufmerksame Leser skeptisch werden. Ein verstärkter Infektionsverlauf nach Impfung, oder auch nur die teils häufigen und schweren sogenannten Impf“reaktionen“ wie Fieber, Schüttelfrost und Übelkeit lassen gravierende Konsequenzen für weitere Zielgruppen gemäß der Verordnung befürchten: Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, Personen mit COPD oder Asthma bronchiale und, geradezu zynisch vor dem Hintergrund des hier Besprochenen: Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

ADE stellt demzufolge ein nicht ausgeschlossenes Risiko für alle Geimpften dar, egal ob es sich wie derzeit zum Beispiel um Bewohner von Pflegeeinrichtungen handelt, um weitere mit Priorität versehene zu impfende Zielgruppen oder später die verbleibende Breite der Bevölkerung.

Fazit

Die nicht abgeschlossenen, aber bisher „im Schweinsgalopp“ (in teleskopierter Form) absolvierten Zulassungsstudien von Biontech/Pfizer und Moderna lassen mehr Fragen offen als sie beantworten:

Für die Annahme, dass die Impfung bei Menschen ab 75 Jahren eine COVID-19-Erkrankung verhindert, ist die Evidenzqualität laut RKI „gering“. (Das sogenannte 95%-Konfidenzintervall ist sehr breit und reicht über eine Impfeffektivität von 0% sogar bis in den negativen Bereich hinein – es ist also statistisch nicht auszuschließen, dass durch die Impfung die Wahrscheinlichkeit einer COVID-19-Erkrankung sogar steigen könnte.) (RKI, Epidemiologisches Bulletin 2/2021, S. 27)
Ebensowenig geklärt ist die Frage der Unterbindung von Kontagiosität, also des Risikos, eine Infektion an andere Personen weiterzugeben (laut RKI: „Es ist allerdings zurzeit noch unsicher, in welchem Maße auch Geimpfte nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend noch in sich tragen und andere Personen anstecken können.“)

Es fehlen belastbare Ergebnisse zu mittel- und langfristigen Effekten,
außerdem die Effekte auf Schwangere und hochbetagte Personen,
daneben die Fähigkeit der Impfstoffe, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern,
sowie die Wechselwirkungen mit einer breiten Palette etwaiger Vorerkrankungen und Medikationen. (Nur eingeschränkt betrachtet hier, S. 25; diverse Vorerkrankte sollen aber vorrangig geimpft werden!

Weitere Unsicherheiten bestehen bezüglich möglicher Unverträglichkeiten von Impfstoffbestandteilen wie PEG – einem Bestandteil des die enthaltene Boten-RNS umgebenden Nanolipides – und einer fehlgeleiteten Immunreaktion gegen das für Schwangerschaften erforderliche körpereigene Protein Syncytin-1 (PDF, S. 5)
Hinzu kommt die hier behandelte offene Frage der Antikörper-verstärkten beziehungsweise der impfbedingten Infektionsverstärkung.

Neben diesen ungeklärten Punkten stellen sich drängende Fragen zu den beiden vergleichsweise neuen Technologien, die zugleich mit diesen Impfungen in der Breite eingeführt werden sollen:

Das Operieren mit Boten-RNS macht aus der Impfung eine Form der Gentherapie – allerdings betrifft diese „Therapie“ ganz überwiegend gesunde Menschen quer durch das gesamte Spektrum der Bevölkerung. Die Boten-RNS-Technologie hat dafür aber weder den erforderlichen Reifegrad erlangt, noch die hinreichende praktische Erprobung erfahren. Ferner fehlt es an der Notwendigkeit eines solchen Vorgehens, da weder eine Pandemie gemäß einer seriösen Definition vorliegt, noch es an Kreuz-Immunität in der Bevölkerung, an geeigneten Medikamenten (Gegenanzeigen und Dosierungsgrenzen sind selbstverständlich zu beachten) oder an Prophylaxemöglichkeiten mangelt.
Auch der Einsatz von Nanopartikeln, hier in der besonderen Form von Nanolipiden, muss als unzureichend erforscht gelten, wobei die bisherigen (öffentlich zugänglichen) Forschungsergebnisse bereits ein komplexes und nicht mehr akzeptables Risikoprofil erkennen lassen (PDF, als Einstieg im Zusammenhang mit Impfungen, inklusive weiterer Quellenangaben, insbesondere S. 9ff).

Bei den weltweiten COVID-19-Impfungen handelt es sich also um ein völlig unnötiges globales genetisches Menschenexperiment mit einem prohibitiv hohen Gefährdungspotenzial. ADE ist dabei nur ein Aspekt, allerdings einer, der eine Analogie zu einer binären Waffe aufweist: Während der ADE-Effekt nicht zum Tragen kommt, solange nach einer Impfung (erste von zwei Komponenten) keine Infektion mit dem Wildvirus erfolgt, und während eine natürliche Virusinfektion (zweite Komponente) ohne vorausgegangene Impfung keine anormalen Verlaufsformen erwarten lässt, führen Impfung und spätere natürliche Infektion im Falle von ADE dazu, dass sich nunmehr die Wirkung, vergleichbar der einer binären biologischen Waffe, entfaltet.

Der unter Umständen große zeitliche Abstand zwischen Impfung und späterer natürlicher Infektion kann dazu beitragen, dass dieser Wirkungszusammenhang von der Bevölkerung und den Betroffenen nicht erkannt wird – und von den dafür Verantwortlichen nicht offengelegt werden muss.

Quelle: KenFM.de
Bild: Pixabay -4311868

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