Berichterstattung des Robert Koch Institutes – Klage eingereicht

Bad Kreuznach

Die Kanzlei Bernhard Korn & Partner unter der Federführung der schon bekannten Anwältin Jessica Hamed, hat erneut eine Klage gegen die Coronamaßnahmen und deren Auswüchse eingereicht. Es läuft schon eine Klage gegen den Ministerpräsidenten aus Bayern „Herrn Söder“.Grob gesagt wird er aufgefordert, die Aktenlage zu den Entscheidungen um die Coronaverordnungen in Bayern offen zu legen. So schwere und einschneidende Maßnahmen erfordern eine genaue Prüfung der Sachverhalte mit Gutachten und Stellungnahmen der anerkanntesten Forscher Deutschlands. Die Aktenlage ist unklar, und momentan ist ganz und gar nicht sicher, dass es überhaupt eine Aktenlage gibt, ob die Entscheidungen also rechtmässig und nach geltendem Gesetz gefällt wurden.

Rechtssanwältin Jessica Hamed greift nun auch die Berichterstattung des Robert Koch Institutes an.

Eine staatliche Organisation wie das RKI ist natürlich zu absoluter Wahrheit und neutraler Berichterstattung verpflichtet. Dem scheinen aber die Entscheidungsträger im Robert Koch Institut  ganz und gar nicht folgen zu wollen. Im Gegenteil die Berichterstattung scheint gefärbt und mit der Ziel versehen, weiterhin möglichst große Panik und hohe Infiziertenzahlen verbreiten zu wollen.

Ein Bericht in der „Welt“ legt schon den Verdacht nahe, dass es leitende Mitarbeiter des RKI gibt, die einen klaren Interessenkonflikt haben. Ein leitender Mitarbeiter soll auch Gesellschafter einer Firma sein Zitat: 

„Ein Fachgebietsleiter des Instituts ist gleichzeitig Gesellschafter einer Firma, die Corona-Tests mit entwickelt hat, sogenannte PCR-Tests. Zu den Aufgaben des RKI gehört es, die nationalen Teststrategien zu erarbeiten – es gibt also Überschneidungen zwischen der Arbeit des Instituts und der Firma.

Wie der Berliner Senat auf Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (parteilos) Anfang November bestätigte, ist RKI-Fachgebietsleiter Heinz Ellerbrok gleichzeitig Gesellschafter der Firma GenExpress Gesellschaft für Proteindesign. Das RKI ist seit mehr als 20 Jahren Kunde des Unternehmens, erklärt die Sprecherin des Instituts. Seit 2005 arbeitet die Firma laut Auskunft des Senats auch in geringem Umfang für die Charité. Das Unternehmen arbeitet nach eigenen Angaben eng mit der Firma TIB Molbiol zusammen, die Anfang dieses Jahres gemeinsam mit dem Virologen Christian Drosten einen der ersten PCR-Tests auf Covid-19 entwickelt hat.

Da diese Institut aber der maßgebliche „Berater“ für die Entscheidungen der Bundesregierung und des Parlamentes ist, kann eine unklare oder gefärbte Sachlage natürlich völlig falsche Entscheidungen herbeiführen. Für einen sehr großen Teil der Bevölkerung sind diese Veröffentlichungen existentiell und daher von größter, wenn nicht lebenswichtiger Bedeutung.

Die kampferprobte Rechtsanwältin rügt nun – zumindest aus unserer Sicht – mit Recht das Verhalten und die Veröffentlichungen des RKI.

Hier die ersten Seiten der Klage zum Verständnis.

Eine Richtigstellung der Veröffentlichungen des RKI kann eine völlig neue Sicht auf das Infektionsgeschehen in Deutschland un der Europäischen Union freilegen.

Die ganze Klage können sie auf dem Download-Button herunterladen.

Quelle: Ralf Ludwig

Bild: Unsplash nikolay-tchaouchev

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