28.01.2021 Rede vor dem Amtsgericht in Freiburg – Dr. Thomas Külken zur Durchsuchung seiner Parxis

Thomas Külken – Rede vor dem Amtsgericht Freiburg, 28.1.2020

Liebe Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter hier in Freiburg und im Rest unserer Deutschen Demokratischen Republik,

In unserem Rechtssystem erlasst Ihr Beschlüsse, die nur Ihr erlassen dürft. Dazu gehört u. A. die Anord­nung der Durchsu­chung von Räumen und der Be­schlag­nah­me. Und Ihr seid, so jedenfalls steht es auf dem Papier, Amtsträger mit richter­licher Unabhängigkeit.

Mit richterlicher Unabhängigkeit!? 

Im konkreten Fall lese ich, dass der Ermittlungsrichter sei­ne Anschuldigung u. A. darauf stützt, dass der Be­schuldigte in der Vergangenheit wiederholt in der Öf­fentlichkeit mit Reden auftrat, in denen er die Auswirkungen der Covid-19-Pan­de­mie verharm­los­te und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes als sozial und gesundheitlich schäd­lich wertete. 

Diese Formulierung, lieber Ermittlungsrichter, klingt nicht gerade nach rich­ter­licher Unab­hängig­keit. Denn ganz offen­sicht­lich haben Sie ein Problem damit, dass die Coro­na-Politik der Regierung vom Beschuldigten öf­fent­lich in Fra­ge ge­stellt wird. 

Und ohne diese Ihre po­li­tische Befan­gen­heit hätten Sie nie und nim­mer diese so brutale wie grundlose Poli­zei­aktion geplant und veran­lasst. 

Und: mit Ihrer dreis­ten Behauptung, der Be­schul­­dig­te verharmlo­se die Auswirkungen der Pan­de­mie, bedienen Sie sich des in­fa­men Vokabulars der aktuellen Hetzkampag­ne gegen Maßnahmenkriti­ker. Rich­ter­liche Unab­hängigkeit wäre etwas anderes.

Ermittlungsrichter in Deutschland!

  • Wo wart Ihr, als man in Deutschland anfing, Zig-Millionen Unschuldige unter Generalver­dacht zu stellen, zu entmündigen und einzusperren – nur weil sie nach jedem Einatmen wieder ausatmen?
  • Wo wart Ihr, als man anfing, Milli­o­nen Wehrlose in Heimen mit Isolations­haft zu quälen?
  • Wo wart Ihr, als man Millionen Un­schul­digen Berufs­ver­bot erteilte?
  • Wo wart Ihr, als man Hunderttau­senden die notwendi­gen Operationen und un­ent­behrlichen physiothera­peu­ti­schen und anderen Behandlungen verwei­gerte?
  • Warum werdet Ihr nicht aktiv angesichts der allge­mein bekannten Tatsache, dass Ärztinnen und Ärz­te tausendfach Urkunden fälschen, indem sie auf den Totenscheinen vorsätzlich politisch-erwünsch­te, aber medizinisch-falsche Todesursachen angeben?
  • Wo wart Ihr, als man den Kin­dern und Jugendli­chen die Schulen, Kitas und sozi­alen Kon­tak­te weg­nahm und sie nicht selten den schlimm­s­ten häuslichen Nöten auslieferte?
  • Wo wart Ihr, als man anfing, Schü­le­rin­nen und Schüler unter bis­wei­len übelsten An­dro­hungen und Demütigungen zu selbst-schädi­gen­dem Verhal­ten ­zu zwingen? – und behinderte Schüler vor anderen Schülern mora­lisch zu erniedrigen?

Das alles scheint Euch nie auch nur des kleinsten Anfangsverdachtes wert gewesen zu sein.

Aber: wenn sich dann notgedrungen Ärzte solcher Schü­lerin­nen und Schüler und der verzweifelten El­tern annehmen, dann scheut Ihr keine Zeit und keine Mü­­he für den Versuch, ihnen auf Deubel komm raus irgendeinen juristischen Strick zu drehen.

Und wahrscheinlich seid Ihr schon damit zufrie­den, wenn die von Euch veranlass­ten Polizeiak­ti­o­nen den unausweichlichen Medienrummel erzeugen, der die betreffenden Ärztin­nen und Ärzte dem Pranger der öffentlichen Mei­nung ausliefert und die übrige Ärzteschaft ab­schreckt; ja – wovor eigentlich abschreckt?

Was denn wird uns, den At­tes­te ausstellenden Ärzten, eigentlich vorge­wor­fen?

Was uns ausgetrieben werden soll, das ist das Nicht-Un­ter­lassen ärzt­licher Hilfeleistungen; was in der alten Normali­tät noch strafbar war, das Un­ter­lassen einer medizi­nisch gebotenen Hilfeleis­tung, das wurde in der neu­en Normalität zum ungeschrie­benen Gebot.

Ich erwarte, dass jetzt endlich ein wirklich unabhängiger Ermittlungsrichter aufsteht, sich seine politisch befangenen Kolleginnen und Kolle­gen zur Brust nimmt und sie z.B. mit § 344 Strafge­setz­­buch konfrontiert, wo es heißt:

«Wer als Amtsträger […] absichtlich oder wissent­lich jemanden, der nach dem Gesetz nicht straf­recht­lich verfolgt werden darf, strafrechtlich ver­folgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. […] Der Versuch ist strafbar.»

Seit Monaten warte ich auf den Tag – und dieser Tag wird kommen –, von dem an nicht län­ger die Opfer der unrechtmäßigen und ruinösen Corona-Politik zur Rechenschaft gezogen werden, sondern die Täter.

Vielen Dank.

Thomas Külken

Bild: Querdenken-761 Archivbild

Quelle: Thomas Külken

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