Es wird bei uns spannend!
In dem letzten Newsletter hatten wir schon erwähnt, dass wir von dem Bundestag am 23. Januar ein Schreiben erhalten haben, in dem der Empfang unserer Mitteilung zu der anlaufenden Verfassungsgebung bestätigt wird. Sie können die Empfangsbestätigung auf unserer Homepage unter Material einsehen.
Der Petitionsausschuss bestätigt auch den Empfang der Zuschriften, mit denen die Mitgliedschaften in der verfassunggebenden Versammlung angezeigt wurden und möchte wissen, ob unsere Mitteilung eine Beschwerde oder eine Petition sein soll.
Wir haben in unserem Antwortschreiben darauf hingewiesen, dass das deutsche Volk zu einer Verfassungsgebung weder eine Petition noch eine besondere konstitutionelle Ermächtigung benötigt. Verfassungsgebungen ausschließlich durch das deutsche Volk wie unsere können jederzeit stattfinden.
Wir haben geschildert, welche Rechte uns zustehen und dass es den Staatsorganen verboten ist, diese Verfassungsgebung in irgendeiner Weise zu unterbinden oder zu behindern.
Eine Verfassungsgebung ist ein unveräußerliches Naturrecht jedes Volkes.
Darüberhinaus haben wir dem Bundestag mitgeteilt, dass wir in den nächsten Wochen Verfassungscafés einrichten werden.
Wir brauchen in unserer Gesellschaft dringend eine breite Diskussion über die Einstellung zum Mitmenschen, zur Umwelt und zu den ethischen Fragen des täglichen Lebens.
Das bedeutet, alle Lokale im Gastronomiebereich, die sich als aktive Mitgestalter der Verfassungsgebung anschließen und ihre Räumlichkeiten für Verfassungsdebatten zur Verfügung stellen, werden geöffnet und von uns dem Bundestag bekannt gegeben.
Zum Schluss haben wir den Bundestag als unsere gewählten Volksvertreter aufgefordert, uns mit einer Frist bis zum 14. Februar 2021 zuzusichern, dass sie diese Verfassungsgebung in keiner Weise behindern und die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts des Volkes voll gewährleisten. Wir sind jetzt sehr gespannt, wie der Bundestag auf unsere Klarstellung und Forderung reagiert.
Das ganze Schreiben können Sie hier lesen: